Ubuntu muss Firefox-Lizenz anzeigen
Wenn Anwender in der kommenden Ubuntu-Version 8.10 den Firefox-Browser starten, wird ihnen zuerst der sogenannte Endnutzerlizenzvertrag (EULA) angezeigt(öffnet im neuen Fenster). Bislang war dieser Schritt nicht nötig.
Wie Ubuntu-Gründer Mark Shuttleworth erklärt(öffnet im neuen Fenster), hat die Mozilla Corporation dieses Vorgehen von Ubuntu gefordert. Anderenfalls hätte die Distribution den Namen Firefox nicht nutzen dürfen – was die Entwickler aufgrund der Bekanntheit des Namens jedoch vermeiden wollten. Auch wenn er nachvollziehen könne, dass Mozilla Richtlinien für die Verwendung des eigenen Markennamens habe, finde er diese Lösung unglücklich, so Shuttleworth.
Schon einmal gab es Auseinandersetzungen über Mozillas Markenpolitik: Debian GNU/Linux – die Basis für Ubuntu – hatte Firefox in kleinen Teilen verändert. So wurde beispielsweise die eigene Paketsuchmaschine in die Firefox-Suchfunktion integriert. Doch das ging Mozilla zu weit, da in den Markenrechtsbestimmungen(öffnet im neuen Fenster) klar festlegt ist, was geändert werden darf, wenn das Programm noch Originalnamen und -logo nutzen soll. Das Debian-Projekt hielt dies wiederum mit dem eigenen Gesellschaftsvertrag(öffnet im neuen Fenster) für nicht vereinbar, in dem Debian seine eigenen Vorstellungen von "Freiheit" definiert. So wurde der Firefox in Debian kurzerhand zu Iceweasel, der E-Mail-Client Thunderbird zu Icedove.
Ubuntu 8.10 wird den ABrowser enthalten, ein Browser auf Firefox-Basis, aber ohne das offizielle Artwork. Dieser Browser ist jedoch explizit nur als Alternative zu Firefox vorgesehen.
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