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Gmail-Marke: Giersch unterliegt Google in der Schweiz

Zürcher Gericht erklärt Gierschs Markenregistrierung für nichtig. Google darf in der Schweiz seinen E-Mail-Dienst Google Mail wieder bei seinem ursprünglichen Namen nennen. Das US-Internetunternehmen hat in der Schweiz vor Gericht gegen den Unternehmer Daniel Giersch gewonnen.
/ Werner Pluta
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Der Hamburger Unternehmer Daniel Giersch musste im Markenrechtsstreit um den Namen Gmail eine Niederlage hinnehmen, berichtet die Neue Zürcher Zeitung(öffnet im neuen Fenster) . Das Handelsgericht in Zürich hat die von Giersch angemeldete Marke Gmail in der Schweiz für nichtig erklärt.

Die Richter schlossen sich in ihrem Urteil den Ausführungen von Google an. Das Internetunternehmen hatte Giersch vorgeworfen, die Marke nur angemeldet zu haben, um sie später verkaufen zu können. Nach Ansicht der Zürcher Richter bestünden "ernsthafte Zweifel an der Gebrauchsabsicht des Beklagten im Zeitpunkt der Markenhinterlegung" . Wenn eine Marke angemeldet wird, muss sie auch genutzt werden. Giersch hingegen habe nur wenig Geschäftsaktivitäten rund um die Marke entfaltet. Daraus schlossen die Richter, er habe nicht vorgehabt, diese tatsächlich nutzen zu wollen. Der Hamburger bestreitet das jedoch.

Das Urteil ist bereits das vierte in diesem Rechtsstreit in der Schweiz: 2006 hatte das Zürcher Handelsgericht noch im Sinne Gierschs entschieden. Google legte daraufhin Berufung ein, unterlag vor dem Kassationsgericht in Zürich und ging erneut in Berufung, dieses Mal vor dem Bundesgericht in Lausanne. Das hob im Mai 2008 das Urteil mit der Begründung auf, das Handelsgericht habe mehrere wichtige Fragen nicht geprüft. Das letzte Wort in dieser Angelegenheit ist jedoch noch nicht gesprochen: Gierschs Schweizer Anwalt kündigte seinerseits Schritte gegen das Urteil an.

In Deutschland muss Google seinen E-Mail-Dienst Google Mail nennen, da Giersch nach einem Gerichtsentscheid hierzulande die Markenrechte an Gmail besitzt.


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