Prüfpflicht

Oberstes US-Gericht weist Klage von Tiffany ab

Erneute Niederlage für Tiffany: Das höchste US-Gericht hat die Klage des Edelschmuckunternehmens gegen die Onlineauktionsplattform eBay nicht angenommen. Vor zwei niedrigeren Instanzen war Tiffany bereits gescheitert. Tiffany wollte durchsetzen, dass eBay vorab angebotene Produkte auf Fälschungen prüfen muss.

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Oberster Gerichtshof der USA
Oberster Gerichtshof der USA

Der Oberste Gerichtshof der USA wird sich nicht mit der Klage des US-Juweliers Tiffany gegen das Onlineauktionshaus eBay beschäftigen. Richterin Sonia Sotomayor wies einen entsprechenden Antrag von Tiffany ab.

Wer muss prüfen?

Tiffany wollte per Gerichtsbeschluss erreichen, dass eBay prüfen muss, ob auf der Plattform gefälschte Produkte des Edelschmuckunternehmens angeboten werden. Anlass war, dass Tiffany bei Testkäufen im Jahr 2004 Fälschungen seiner Produkte bei eBay gefunden hatte. Daraufhin zog der New Yorker Juwelier vor Gericht.

Anders als etwa in Frankreich bekam eBay 2008 vor dem US-Gericht recht. Die Richter befanden, dass die Aufgabe von Tiffany sei, nach gefälschten Produkten bei eBay zu suchen. Es reiche aus, wenn eBay die Angebote lösche, sobald das Unternehmen Hinweise auf Fälschungen erhalte. Im Berufungsverfahren unterlag Tiffany ebenfalls.

Keine Begründung

Das oberste US-Gericht wird sich jedoch nicht mit dem Fall beschäftigen. Eine Begründung für ihre Ablehnung (PDF, Seite 15) gab Sotomayor nicht. Damit dürfte das Urteil der beiden untergeordnete Instanzen Bestand haben.

Das Verfahren war genau beobachtet worden: Der Ausgang ist für viele Internetunternehmen relevant. Es geht darum, ob die Betreiber von Plattformen dafür verantwortlich gemacht werden können, welche Inhalte Nutzer dort einstellen. In letzter Zeit haben Gerichte mehrfach im Sinne der Betreiber entschieden.

Kein Geld für Viacom

So wies etwa im Sommer 2010 ein US-Gericht die Klage von Viacom gegen Googles Videoportal Youtube ab. Der Medienkonzern hatte eine Milliarde US-Dollar Schadensersatz von Google gefordert, weil Nutzer auf Youtube Videos von Viacom veröffentlicht haben. Ähnlich wie im Fall Tiffany gegen eBay hatte das Gericht auch hier geurteilt, Youtube könne nicht für das bloße Wissen haftbar gemacht werden, dass Nutzer dort urheberrechtlich geschützte Inhalte einstellten. Es reiche aus, dass nach Hinweis Videos gelöscht werden.

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