
Die Deutsche Telekom wird von einer vor sieben Jahren verhängten Millionenstrafe eingeholt. Das entschied der EU-Gerichtshof. Wettbewerber wollen jetzt zusätzliche Schadensersatzforderungen prüfen.
Der Streit um die Geräteabgabe für Drucker und Plotter geht in eine neue Runde. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Es hob eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus formalen Gründen auf. Der BGH hatte Ende 2007 einer Geräteabgabe auf Drucker eine Absage erteilt.
Das deutsche Glücksspielmonopol ist nicht gerechtfertigt, das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Monopole könnten zwar ausgesprochen werden, um die Spielsucht zu bekämpfen. Dazu sei die deutsche Regelung jedoch nicht kohärent und systematisch genug.

Viele Onlinekäufer missbrauchen das Widerrufsrecht und schicken einmal benutzte Waren wieder zurück. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag fordert deshalb eine Einschränkung. Verbraucherschützer dagegen halten das Szenario für überzogen. Ohne das Widerrufsrecht würde der Onlinehandel einbrechen, halten sie dagegen.

Gamescom Ein Rechtsstreit zwischen der Stadt Köln, der Messegesellschaft und einem Immobilienunternehmen könnte zur Gefahr für die Spielemesse Gamescom werden. Sogar von Zwangsräumung des Geländes ist die Rede.
Google erlaubt es künftig in Europa, Anzeigen zu markenrechtlich geschützten Begriffen zu buchen. Damit reagiert Google auf eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.

Wenn es nach dem Willen der EU-Kommission geht, werden Roaminggebühren im Mobilfunksektor innerhalb der EU bereits in vier Jahren Vergangenheit sein. Bis 2015 will die EU die Roaminggebühren auf null drücken.
In zwei Entscheidungen hat der Europäische Gerichtshof in der vergangenen Woche den EU-Mitgliedsstaaten weite Entscheidungsspielräume für die Regulierung von Onlinewetten und -glücksspielen eingeräumt. Die Mitgliedsstaaten dürfen unter Umständen auch Verbote aussprechen.

Die EU-Roamingverordnung ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gültig. Die großen Mobilfunkbetreiber hatten in Großbritannien dagegen geklagt. Doch die höchsten EU-Richter meinen, dass Preise, die mehr als fünfmal über den tatsächlichen Kosten liegen, wettbewerbswidrig sind. Das habe den Eingriff gerechtfertigt.
Die in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten erhobenen Urheberrechtsabgaben auf Geräte und Leermedien verstoßen nach Ansicht von EuGH-Generalanwältin Verica Trstenjak gegen die Urheberrechtsrichtlinie von 2001, da sie pauschal erhoben werden.
Das höchste irische Zivilgericht will eine Klage einer Bürgerrechtsorganisation gegen die Vorratsdatenspeicherung an den Europäischen Gerichtshof weiterverweisen. Die Richter in Luxemburg sollen klären, ob die Speicherung der Verkehrsdaten gegen europäisches Recht verstößt.

Google darf mit seinen Adwords weiterhin Markennamen frei an Werbetreibende verkaufen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Ein Freibrief für Markenpiraterie und Produktfälschung ist das Urteil jedoch nicht.
Deutsche Datenschützer sind nicht unabhängig genug, urteilten Europas oberste Richter. Sie müssen mehr Freiheiten bekommen und sich von den Innenministerien entfernen.
Das EU-Parlament verlangt von der EU-Kommission, die Verhandlungen zum Anti-Piraterie-Abkommen Acta offenzulegen. Mit überwältigender Mehrheit nahm das Parlament eine entsprechende Resolution an, in der es mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof droht.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sein Urteil zum VDSL-Netz der Deutschen Telekom verkündet. Danach verstößt der "Grundsatz der Nichtregulierung" des schnellen Datennetzes gegen europäisches Recht.
Der Europäische Gerichtshof hat das staatliche Glücksspielmonopol im Internet gestärkt. Der Onlinewettanbieter Bwin hat eine Klage gegen ein Verbot in Portugal verloren.
Ende Mai 2009 trafen sich in der isländischen Hauptstadt Reykjavik die für Medienfragen zuständigen Minister der Mitgliedstaaten des Europarates. In ihrer Abschlusserklärung betonen sie die Bedeutung des Internets für den Zugang zu Informationen und warnen vor überzogenen Kontrollmaßnahmen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus.
Ein Gericht in Wiesbaden hat sich in einer heute veröffentlichten Urteilsbegründung gegen die verdachtsunabhängige Speicherung der Verkehrsdaten ausgesprochen. Das sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz und in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig, so die Richter.
Die Free Software Foundation Europe (FSFE) hat beantragt, als interessierter Dritter im EU-Verfahren gegen Microsoft zugelassen zu werden. Dabei geht es um Wettbewerbsverstöße von Microsoft im Zusammenhang mit dem Internet Explorer. Das Verfahren geht auf eine Beschwerde des Browserherstellers Opera zurück.
Der Suchmaschinenbetreiber Google schließt sich einer Beschwerde in der Europäischen Union gegen Wettbewerbsverstöße von Microsoft an. Die formale Untersuchung vom Januar 2009 geht auf den norwegischen Browserhersteller Opera zurück. Mozilla kam im Februar 2009 dazu.
Irland ist mit seiner Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Allerdings richtete sich die Klage nur gegen formale Aspekte der Richtlinie, so dass das Gericht nicht über die Frage zu entscheiden hatte, ob die Vorratsdatenspeicherung mit europäischem Recht vereinbar ist.
Der Bundesgerichtshof hat in zwei von drei Verfahren Urteile über die Zulässigkeit von gezielten Werbeanzeigen neben Suchergebnissen auf Google gefällt. Unternehmen hatten gegen Konkurrenten geklagt, weil diese bei Google bestimmte Schlüsselwörter (Keywords) gebucht hatten, um bei Suchanfragen als passende Werbung gelistet zu werden.
Der Europäische Gerichtshof hat einen Termin für die Urteilsverkündung zur Vorratsdatenspeicherung genannt: Am 10. Februar 2009 wollen die Richter in Luxemburg ihre Entscheidung über die Klage Irlands bekanntgeben. Nach Ansicht der irischen Regierung fehlt der Vorratsdatenspeicherung die rechtliche Grundlage.
Der Generalanwalt hat vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg erklärt, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung formal ordnungsgemäß beschlossen wurde. Der Providerverband Eco und die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hoffen trotzdem weiter auf ein juristisches Scheitern des umstrittenen Projekts.
Der Europäische Gerichtshof hat sich in Antwort auf eine Anfrage des Bundesgerichtshofs für eine weite Auslegung der EU-Datenbankrichtlinie von 1996 ausgesprochen. Dem EuGH zufolge kann die Übernahme von Elementen einer Datenbank aus einer Bildschirmanzeige eine Rechtsverletzung darstellen.
Der Europäische Gerichtshof muss befinden, ob ein Onlinekäufer die Versandkosten tragen muss, wenn das Geschäft widerrufen und die Ware zurückgegeben wird. Der Bundesgerichtshof reichte die Entscheidung weiter.
Das Finanzierungssystem des europäischen Fußballs und der internationalen Filmbranche steht vor einer Zäsur. Die EU-Kommission lehnt den bisher praktizierten Verkauf von Fernsehrechten nach Ländern ab, meldet das Handelsblatt. Im Musikbereich ist die Kommission seit geraumer Zeit dabei, die Trennung der Märkte aufzubrechen.

Was hält die Welt im Innersten zusammen? Die Antwort auf diese Frage wollen Wissenschaftler im Large Hadron Collider (LHC) finden. Das ist ein 27 Kilometer langer, ringförmiger Teilchenbeschleuniger in einem Tunnel, der in 50 bis 150 Metern Tiefe unter dem schweizerisch-französischen Grenzgebiet nahe Genf verläuft. Am 10. September 2008 wird der neue Teilchenbeschleuniger in Betrieb genommen. Kritiker fürchten jedoch, dass der LHC den Weltuntergang einläuten wird.
Eine schnelle Entscheidung zur europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird es nicht geben. Eine Klage Irlands wurde heute vor dem EuGH verhandelt. Mit einem Urteil wird erst Ende des Jahres gerechnet.
Microsoft muss trotz Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof nicht von EU-Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Das ist die Antwort der Europäischen Kommission auf eine Anfrage von Heide Rühle, der binnenmarktpolitischen Sprecherin der Grünen/EFA im Europäischen Parlament.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelt am 1. Juli 2008 über die Klage Irlands gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Europa.
Ein großes Bündnis aus 43 Bürgerrechtsorganisationen und Berufsverbände aus 11 EU-Mitgliedstaaten bitten den Europäischen Gerichtshof in einem heute veröffentlichten Schriftsatz, die EU-Richtlinie zur Erfassung des Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens in Europa für unvereinbar mit den Grundrechten zu erklären.
Die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten am heutigen Mittwoch wird von Bürgerrechtlern und Politikern unterschiedlich interpretiert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßt, dass Karlsruhe die Verwendung der verdachtsunabhängig zu speichernden Telefon- und Internetdaten erheblich eingeschränkt hat. Dies habe "ganz erhebliche Konsequenzen" für die Praxis der Musikindustrie zur Abfrage hinter IP-Adressen stehender persönlicher Nutzerdaten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erwartet hingegen nur "geringfügige Einschränkungen".
Am 4. Februar 2008 hat die slowenische EU-Ratspräsidentschaft Vorschläge zur Ausgestaltung einer EU-Patentgerichtsbarkeit vorgelegt. Das dezentralisierte System sieht Gerichte erster Instanz, ein Gericht zweiter Instanz für Berufungen und den Europäischen Gerichtshof als letzte Instanz in Ausnahmefällen vor.
Rückschlag für die Musik- und Filmindustrie im Kampf gegen Filesharing-Nutzer. Das höchste europäische Gericht hat die Privatsphäre von Internetnutzern aufgewertet. Das Gericht urteilte, die Herausgabe von Nutzerdaten durch einen Provider in einem Zivilprozess sei mit europäischem Recht nicht vereinbar.
Die Protocol Freedom Information Foundation hat stellvertretend für das Samba-Projekt einen Vertrag mit Microsoft unterzeichnet, um die Spezifikationen des SMB-Protokolls zu erhalten. Dafür wird eine einmalige Summe von 10.000 Euro gezahlt. Dass Microsoft Schnittstellen im Gegenzug für diese Gebühr offen legen muss, hatte der Europäische Gerichtshof im September 2007 entschieden.

Der Deutsche Bundestag hat sich mit der Regierungsmehrheit für eine von der Bundesregierung vorgeschlagene Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ausgesprochen, mit der die so genannte Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird. 366 Abgeordnete stimmten dem Antrag zu, 156 dagegen und 2 enthielten sich. Laut Opposition ist das ein "schwarzer Tag für die Bürgerrechte in Deutschland".
Nun übt auch der Linux-Verband scharfe Kritik an der Absprache zwischen Microsoft und der EU-Kommission, der zufolge Entwickler von Microsoft Spezifikationen erhalten können, dafür aber zahlen müssen. Auch von anderer Seite hatte es bereits Kritik gegeben.
Die von Microsoft versprochene Interoperabilitäts-Lizenz, um an Protokollspezifikationen zu gelangen, könnte für Linux-Anbieter nutzlos sein. Davon gehen jedenfalls Open-Source-Experten aus. Microsoft und die Europäische Kommission hatten Anfang der Woche verkündet, dass das Softwareunternehmen von nun an den Forderungen der Kommission nachkommen würde.
Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) kritisiert die zwischen der EU-Kommission und Microsoft getroffene Absprache, um den Kartellrechtsstreit beizulegen. Demnach gewährt Microsoft zwar auch Open-Source-Entwicklern Zugang zu seinen Protokollspezifikationen, verlangt dafür aber eine Gebühr.
Nach Microsofts Niederlage beim Europäischen Gerichtshof kommt das Softwareunternehmen nun offenbar den Forderungen der EU-Kommission nach. So sollen Open-Source-Programmierer Zugang zu Spezifikationen erhalten und Microsoft senkt die hierfür zu entrichtenden Lizenzgebühren.
Der internationale Verband unabhängiger Plattenfirmen, IMPALA, protestiert scharf gegen die am 3. Oktober 2007 von der EU erteilte Genehmigung für die Fusion von Sony Music und BMG. IMPALA wirft der EU-Kommission vor, mit ihrer bedingungslosen Genehmigung eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen Jahr zu ignorieren.
Die Firma SerNet fordert Microsoft in einem offenen Brief dazu auf, die Spezifikationen für die Netzwerkprotokolle SMB bzw. CIFS offen zu legen. Die Details über die Protokolle würden der Open-Source-Software Samba dabei helfen, eine bessere Kompatibilität zu Windows-Systemen zu erreichen. SerNet beruft sich auf das Mitte September 2007 gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Das Gericht habe der Kommission weitgehend Recht gegeben, fasst Microsoft-Justiziar Brad Smith die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zusammen. Wie Microsoft darauf reagieren werde, ließ Smith zunächst offen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg hat die 2004 von der Europäischen Kommission gegen Microsoft verhängte Strafe bestätigt. Dies gilt sowohl für die Auflagen als auch die Höhe der Strafe von 497,2 Millionen Euro.
Das Amtsgericht Offenburg hat mit Beschluss vom 20. Juli einen Antrag der Staatsanwaltschaft zur Identifizierung eines Tauschbörsennutzers mit Hilfe von Providerdaten "wegen offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit abgelehnt". Beim Upload von nur wenigen, urheberrechtlich geschützten Dateien sei kein "strafrechtlich relevanter materieller Schaden [...] eingetreten", heißt es im Beschluss.
In einem Verfahren zwischen dem Verband der spanischen Musikproduzenten (Promusicae) und dem Telekomkonzern Telefonica hat Juliane Kokott, Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, erklärt, dass es keine europäische Rechtsgrundlage für die Herausgabe personenbezogener Daten an Rechteinhaber gibt. Solche Daten dürfen nach ihrer Auffassung wenn überhaupt nur an staatliche Ermittlungsbehörden weitergegeben werden.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, das Netzwerk Neue Medien und die Neue Richtervereinigung warnen vor einer Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht. Im Fall einer Umsetzung der Richtlinie drohe deren Nichtigerklärung durch den Europäischen Gerichtshof und die Verwerfung des deutschen Umsetzungsgesetzes als verfassungswidrig durch das Bundesverfassungsgericht. Das BKA schätzt eine Verbesserung der Aufklärungsquote um gerade einmal 0,006 Prozentpunkte.
EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso legt die Pläne von Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zur Reform der Urheberrechtsabgaben in Europa auf Eis. Die 80 größten europäischen Hersteller von Haushaltselektronik und Computern haben daraufhin angekündigt, die Regierungen von Frankreich, Deutschland, Spanien und der Niederlande wegen der dortigen Abgaben zu verklagen, berichtet die New York Times.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will mit einer "Sammel-Verfassungsbeschwerde" gegen die von der Bundesregierung geplante Protokollierung der Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet mobil machen. Wenn die Kommunikationsdaten "unzähliger Menschen" aufgezeichnet werden sollen, dann sollen sich auch "unzählige Menschen" beschweren.