Europarat sieht Grundrecht auf Internetzugang
Gibt es ein Grundrecht auf Internet? Vom Europarat gibt es auf diese Frage ein vorsichtiges ja als Antwort. "Der Zugang zu [Internetdiensten] betrifft ebenso die Menschenrechte und Grundfreiheiten wie die Ausübung demokratischer Bürgerrechte", stellen die für Medienfragen zuständigen Minister der Mitgliedstaaten des Europarates in der Abschlusserklärung ihres Treffens vom 28. bis 29. Mai 2009 in Reykjavik(öffnet im neuen Fenster) fest.
Die Europäer würden das Internet zunehmend als "grundlegendes Werkzeug für alltägliche Aktivitäten zur Verbesserung ihrer Lebensqualität nutzen". Sie erwarteten deshalb, dass "Internetdienste leicht zugänglich, sicher, zuverlässig und dauerhaft verfügbar sind". Aus diesen Gründen empfehlen die Minister den Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um den "öffentlichen Nutzen des Internets" zu erhöhen. Dazu gehörten auch Vorkehrungen, die die Verfügbarkeit kritischer Infrastrukturen und Ressourcen "im öffentlichen Interesse" sicherstellen.
Nicht allein auf den Markt setzen
Dabei wollen sich die europäischen Minister nicht allein auf die unsichtbare Hand des Marktes verlassen. Beim Ausbau des "universellen Zugangs zum Internet" müsse gegebenenfalls der Staat die Initiative ergreifen, wenn "die Marktkräfte nicht in der Lage sind, alle legitimen Bedürfnisse und Bestrebungen zu erfüllen". Die vielen Europäer, die immer noch keine bezahlbaren Breitbandanschlüsse bekommen können, dürften diese Botschaft mit Freude vernehmen.
Kritisch sehen die Minister die zunehmende Konzentration im Medienbereich, den teils mangelhaften Datenschutz im Internet und nicht zuletzt überzogene Maßnahmen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Dadurch sei die Informationsfreiheit in Gefahr. Die Minister verweisen ausdrücklich darauf, dass die Mitgliedstaaten bei der Terrorismusbekämpfung an die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden sind.
Alle Eingriffe in die Freiheiten der Bürger müssten durch Gesetze begründet werden, klar abgegrenzt sein und die Verhältnismäßigkeit wahren. Um das sicherzustellen, sollten "alle zuständigen Behörden... mit den Standards des Europarats vertraut gemacht werden". [von Robert A. Gehring]
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