EuGH weist Klage gegen Vorratsdatenspeicherung ab
Keine Entscheidung über eine eventuelle Verletzung der Grundrechte
Irland ist mit seiner Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Allerdings richtete sich die Klage nur gegen formale Aspekte der Richtlinie, so dass das Gericht nicht über die Frage zu entscheiden hatte, ob die Vorratsdatenspeicherung mit europäischem Recht vereinbar ist.
Irland hatte, unterstützt von der Slowakei, beim Europäischen Gerichtshof beantragt, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig zu erklären, da sie nicht auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden sei. Die Richtlinie könne nicht auf Art. 95 EG gestützt werden, da ihr "Schwerpunkt" nicht auf dem Funktionieren des Binnenmarkts liege, sondern auf der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten, und diese Maßnahmen somit auf der Grundlage von Artikeln des EU-Vertrages über die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen hätten erlassen werden müssen. So die Argumentation der Iren.
Das Gericht sah das anders und stellte fest: Die Richtlinie wurde zu Recht auf der Grundlage des EG-Vertrages erlassen, da sie in überwiegendem Maß das Funktionieren des Binnenmarkts betrifft. Die Richter stellten dabei allerdings klar, dass sich die von Irland erhobene Klage allein auf die Wahl der Rechtsgrundlage bezieht, und nicht auf eine eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge von mit der Richtlinie verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre.
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forum.golem.de hat jeweils einen Timeout geliefert und das nicht nur beim Posten.
Das ist vielleicht nur eine andere Formulierung für "Ich rede gern am Thema vorbei...
Ahh? Allmählich kommt Dir die Erkenntnis, was Privatsphäre eigentlich ist? Das wäre ja...
So gesehen verkündet der EUGH Binsenweisheiten für einen Binsenmarkt. ;-)