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EuGH: EU-Kommission wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt

Die EU-Kommission muss dem luxemburgischen Softwarehersteller Systran mehr als 12 Millionen Euro Schadensersatz zahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
/ Jens Ihlenfeld
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Das Sprachenproblem führt in der EU immer wieder zu Unstimmigkeiten, nicht nur in Patentfragen. Das zeigt ein Urteil in einem Urheberrechtsstreit, in dem die EU-Kommission vor Gericht unterlegen ist. Um sich die Arbeit zu erleichtern, setzt die Kommission Übersetzungssoftware von Systran Luxembourg in einer Variante ein, die das Unternehmen von 1997 bis 2002 speziell an die Bedürfnisse der Kommission angepasst hatte.

Die EU-Kommission wollte 2003 den Auftrag für die weitergehende Wartung der Software in einem Bieterverfahren an einen Dritten vergeben. Damit war Systran nicht einverstanden und warnte die Kommission davor, dass die Bearbeitung der Wörterbücher für die Software durch Dritte eine Urheberrechtsverletzung darstellen würde. Die Kommission war allerdings anderer Auffassung, weil ihrer Meinung nach Systran keine ausreichenden Beweise für seine Behauptung vorgelegt habe. Daraufhin klagte Systran beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Kommission.

Das Gericht bemühte sich in einem Schlichtungsverfahren darum, eine Einigung zwischen den Kontrahenten herbeizuführen. Das gelang ihm jedoch nicht und so musste das Gericht ein Urteil fällen.

Der EuGH stellte fest, dass Fragen der Wartung durch Dritte nicht in den Verträgen zwischen Systran und der EU-Kommission geregelt worden seien. Insofern ging es also darum, über "außervertragliche Ansprüche" zu entscheiden. Diese machte Systran für Urheberrechte an dem für die Kommission angepassten "EC-Systran Unix" geltend. Zu Recht, wie das Gericht entschied.

Die Kommission konnte hingegen nicht nachweisen, dass sie die notwendigen Rechte für die ausgeschriebenen Änderungen besitzt. Und so befand das Gericht(öffnet im neuen Fenster) , dass "die Kommission rechtswidrig gehandelt und die den Mitgliedstaaten gemeinsamen allgemeinen Rechtsgrundsätze auf dem Gebiet des Urheberrechts und des Know-how verletzt" hat, heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung des EuGH.

Deshalb wurde die Kommission zur nachträglichen Zahlung von 7 Millionen Euro Lizenzgebühren, von 5 Millionen Schadensersatz für materielle Schäden und von 1.000 Euro "als Ersatz des immateriellen Schadens" verurteilt.

Das Gericht verpflichtete die Kommission darüber hinaus, die erwähnte Pressemitteilung des Gerichts zu verbreiten, weil das "auch zu einer faktischen Wiedergutmachung des immateriellen Schadens beiträgt, den die Rufschädigung von Systran durch das rechtswidrige Verhalten der Kommission darstellt." [von Robert A. Gehring]


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