EU-Gerichtshof: Bürger brauchen "Zugang zu allen relevanten Informationen"
Der Rat der Europäischen Union hat nicht das Recht, die Auskunft darüber zu verweigern, welche EU-Länder sich für eine Reform der Verordnung 1049/2001 – "Transparenz und Zugang zu Dokumenten" einsetzen. Das hat heute der EU-Gerichtshof entschieden(öffnet im neuen Fenster) , wie die Nichtregierungsorganisation Access Info Europe berichtet(öffnet im neuen Fenster) .
Deutschland gehört zu den sieben Ländern der EU, die jede Auskunft darüber verweigern, welche Position sie zur Reform der Verordnung(öffnet im neuen Fenster) einnehmen, die "jedem Unionsbürger und jeder natürlichen oder juristischen Person mit Wohnsitz oder Sitz in einem Mitgliedsstaat ein Recht auf Zugang zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rats und der Kommission" garantiert.
Das ist das Ergebnis einer Untersuchung (pdf)(öffnet im neuen Fenster) von Access Info Europe, die gestern veröffentlicht wurde. Die Organisation hatte bei allen 27 Mitgliedstaaten Anfragen dazu gestellt, welche Position sie zur Reform der Verordnung einnehmen. Neben Deutschland hatten Belgien, die Tschechische Republik, Frankreich, Irland, Slowenien und Spanien die Auskunft vollständig verweigert ( Übersicht(öffnet im neuen Fenster) ).
Der Gerichtshof urteilte nun, dass der Rat der Europäischen Union "in keiner Weise gezeigt" habe, wie die Veröffentlichung der Namen der Länder, die sich um eine Reform bemühen, dazu führen würde, "den Entscheidungsprozess zu untergraben" . Das Gericht führte weiter aus, dass "Bürger den Entscheidungsprozess im Detail verfolgen können müssen, um ihre demokratischen Rechte ausüben zu können" und "Zugang zu allen relevanten Informationen" haben sollten.
Der Rat hatte argumentiert, dass sich die Positionen der (Länder-) Delegationen verhärten würden, wenn die schriftlichen Stellungnahmen der Öffentlichkeit vollständig zugänglich gemacht würden, da den Delegationen die Möglichkeit genommen würde, der Öffentlichkeit gegenüber einen Kompromiss zu rechtfertigen, der von ihrer ursprünglichen Haltung abweicht.
Der Gerichtshof erwiderte, dass es in der Natur eines Vorschlags liege, diskutiert zu werden. Die Öffentlichkeit sei sehr wohl in der Lage zu verstehen, dass der Autor einen Vorschlag nach und nach seinem Inhalt anpasse.
Helen Darbishire, Direktorin von Access Info Europe, kommentiert: "Der Fall und das Urteil zeigen, dass eine politische Debatte unerlässlich ist, bevor ein Gesetz verabschiedet wird." Die Entscheidung des Gerichtshofs werde dazu führen, "dass die europäische Öffentlichkeit über Entscheidungen, die unser aller Alltag betreffen, besser informiert sein wird und besser mitreden kann." [von Matthias Spielkamp]
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