EuGH berät über Vorratsdatenspeicherung
Urteil gegen Jahresende erwartet
Eine schnelle Entscheidung zur europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird es nicht geben. Eine Klage Irlands wurde heute vor dem EuGH verhandelt. Mit einem Urteil wird erst Ende des Jahres gerechnet.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am 1. Juli 2008 über eine Klage Irlands gegen die Vorratsdatenspeicherung beraten. Die Klage richtet sich gegen verpflichtende Speicherung von Telekom- und Internetverbindungsdaten, die die EU 2005 beschlossen hatte. Irland argumentiert, der Regelung fehle die Rechtsgrundlage.
Eine Entscheidung in dem Verfahren (C 301/06) gibt es noch nicht. Nach einer Meldung der österreichischen Presseagentur APA will sich der Generalanwalt des EuGH voraussichtlich im Herbst zu dem Fall äußern, ein Urteil sei einige Monate später zu erwarten.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco forderte die deutsche Politik mit Blick auf die "kritischen Fragen des Gerichts während der mündlichen Verhandlung der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof" dazu auf, die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung im Internet auf Eis zu legen und das Urteil des EuGH abzuwarten. Ansonsten müsse bereits jetzt mit der Bereitstellung von technischen Geräten und Software begonnen werden, was die Branche über 322 Millionen Euro koste.
Irland will die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 für nichtig erklären lassen, weil sie als eine Binnenmarktregelung zustande kam - die bezog sich auf Artikel 95 des EU-Vertrags. Die irische Regierung macht geltend, die Vorratsdatenspeicherung diene der Bekämpfung schwerer Verbrechen und hätte deshalb als EU-Rahmenbeschluss im Bereich der Polizei- und Justizzusammenarbeit verabschiedet werden müssen. Die Slowakei hat sich der irischen Klage angeschlossen, argumentiert aber, durch die Vorratsdatenspeicherung würden die Grundrechte verletzt.
Darüber hinaus haben auch europäische Verbraucherschützer Klage beim EuGH gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Sie machen nicht Formfehler geltend, sondern berufen sich auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, in dem es um die Achtung des Privat- und Familienlebens geht, den sie durch die Vorratsdatenspeicherung verletzt sehen.
Die Richtlinie der EU ist bislang in den Mitgliedsländern unterschiedlich umgesetzt worden; umstritten ist die Umsetzung fast überall. In Ungarn, Tschechien und Deutschland gibt es bereits nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung, in den Niederlanden und Großbritannien wird derzeit darüber gestritten und Österreich hat die Richtlinie noch nicht umgesetzt, obwohl die Frist bereits ausgelaufen ist. "Wir sind bei dieser Richtlinie grundsätzlich sehr skeptisch und wollen derzeit warten auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vor dem Hintergrund der Klage Irlands, die das Zustandekommen dieser Richtlinie zum Gegenstand hat", sagte ein Sprecher des österreichischen Ministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie dem ORF am 21. Juni 2008.
Auch in Deutschland warten Datenschützer auf ein Urteil des EuGH. "Dem EuGH kommt eine echte Schlüsselposition zu, wenn es um die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland geht" , sagte Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Golem.de. Man hoffe, dass der EuGH die Richtlinie stoppe und anschließend auch das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erkläre. Entscheidend sei, ob sich das europäische Gericht auch auf die menschenrechtlichen Argumente einlasse, oder ob es nur die formale Argumentation Irlands in Betracht ziehe.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 19. März 2008 in einer Eilentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung den Zugriff auf Daten beschränkt, nicht aber die Speicherung an sich aufgehoben. Ein endgültiges Urteil des Verfassungsgerichts wird für Ende 2008 erwartet.
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