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EuGH befreit Datenschutzbeauftragte

Angliederung deutscher Datenschützer an Innenministerien infrage gestellt. Deutsche Datenschützer sind nicht unabhängig genug, urteilten Europas oberste Richter. Sie müssen mehr Freiheiten bekommen und sich von den Innenministerien entfernen.
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Der europäische Gerichtshof hat Deutschland dazu verurteilt, seine Datenschützer anders zu organisieren. Geht es um die Aufsicht privater Firmen – und damit um den im Bundesdatenschutzgesetz sogenannten nichtöffentlichen Bereich – seien die Aufsichtsbehörden nicht unabhängig genug, befanden die Richter(öffnet im neuen Fenster) . Sie mahnten einen Umbau an. Es gehe nicht an, dass die meisten Behörden den Innenministerien der Länder angegliedert seien. Sie seien so einem direkten politischen Einfluss ausgesetzt. Immerhin seien sie "ein wesentliches Element zum Schutz der Bürger bei der Verarbeitung personenbezogener Daten" .

Das Urteil gibt den Datenschutzbehörden mehr Freiheiten. Der Bundesbeauftragte Peter Schaar begrüßte es und erklärte(öffnet im neuen Fenster) , dies sei eine "deutliche Stärkung des Datenschutzes" . Thilo Weichert, Landesbeauftragter von Schleswig-Holstein und Chef des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, nannte das Urteil "ganz wunderbar" , sage es doch: "Datenschutz muss unabhängig von Einflüssen der Politik sein und darf nicht in die ministerielle Abhängigkeit integriert werden."

Wie es aber umgesetzt werden kann und auf welche Bereiche es sich auswirken wird, scheint nicht klar zu sein.

Die Datenschutzbeauftragten sind hierzulande so organisiert, dass sich ein Teil der Mitarbeiter um die Überwachung staatlicher Stellen kümmert. Ein anderer Teil kontrolliert die Wirtschaft. Doch nicht in allen Bundesländern sind die Aufgabenbereiche so klar getrennt und in manchen Bundesländern gehören die Stellen zur Landesregierung. Besonders vom Urteil getroffen sind die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachen-Anhalt und Thüringen – und in diesen Ländern die Wirtschaftskontrolleure.

Das Urteil stellt in Rechnung, dass sie in den vergangenen Jahren immer wichtiger wurden, weil immer mehr Firmen Daten sammeln und verarbeiten. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte beispielsweise konstatierte in seinem Tätigkeitsbericht 2008/2009(öffnet im neuen Fenster) , dass sich inzwischen 80 Prozent aller Eingaben von Bürgern mit der Wirtschaft befassen. Zu Beginn der neunziger Jahre seien es nur 43 Prozent gewesen.

Organisatorisch unterliegen die Kontrolleure der Wirtschaft der gleichen Aufsicht wie die des Staates: Die Innenministerien kontrollieren die Arbeit. Und den Innenministerien sind die Stellen oft auch noch angegliedert. Während sie in Bayern als Mittelbehörde nur ausführender Teil der Landesregierung sind, haben Schleswig-Holstein und Berlin ihre Datenschützer bereits komplett ausgelagert und sie weitgehend eigenständig gemacht. Doch auch bei Letzteren gibt es noch immer so etwas wie eine fachliche Aufsicht der Ministerien.

In dem von der EU-Kommission angestrengten Rechtsstreit ging es nun darum, was der Begriff Unabhängigkeit bedeutet. Fordert doch Artikel 28 der EU-Datenschutzrichtlinie, dass die Aufsichtsbehörden ihre Aufgaben in "völliger Unabhängigkeit" ausführen können müssen. Der Bund und einige Länder legten diese bislang so aus, dass die Datenschützer unabhängig von den der Kontrolle unterstellten Einrichtungen sein müssten. Also von den Firmen. Der EuGH befand, das beziehe sich ausdrücklich auch auf Unabhängigkeit in die andere Richtung. Die Datenschützer müssten völlig frei sein "von Weisungen und Druck" – und somit auch von Ministerien.

Interpretation des Urteils

Legt man das Urteil streng aus, müssten die Landesdatenschützer nun zu Obersten Landesbehörden werden. Sie würden somit den Ministerien, dem Parlament oder dem Rechnungshof gleichgestellt. Dagegen regt sich Widerstand. In Bayern würde man am liebsten alles lassen wie bisher, habe die Landesregierung doch in der Praxis noch nie Einfluss genommen und die Datenschutzbehörde auch bisher schon eine sichtbare Sonderstellung, sagte Regierungspräsident Thomas Bauer. Auch Weichert, der das Urteil begrüßt, nimmt sein Innenministerium in Schutz. Versuche von Firmen, Einfluss zu nehmen, habe es immer wieder gegeben, sagte er. Google und die Schufa beispielsweise hätten so etwas versucht, seien aber nicht weit damit gekommen. Trotzdem hält er es für eine gute Idee, die Datenschützer unabhängiger zu machen, gebe es damit doch gar nicht mehr die Möglichkeit, dass das Innenministerium reinreden könne.

Wie weit diese Sonderstellung nun gehen muss, weiß noch niemand. Müssen sich die Datenschützer noch an beamtenrechtliche Vorschriften halten, da sie ja trotz allem immer noch Beamte sind? Bekommen sie autonome Haushalte und die Freiheit, ihre Stellen nach eigenem Gutdünken zu planen und zu besetzen? Dürfen die Ministerien beispielsweise noch Urlaubspläne erstellen?

"Wenn wir überall frei agieren müssten, beispielsweise beim Personalmanagement, wäre das eine zusätzliche Aufgabe, für die wir gar nicht die Kapazität haben" , sagte Johannes Caspar, der Hamburgische Datenschutzbeauftragte. Daher könne man die neue Stärke gar nicht nutzen. Freiheit bekomme man nur, "wenn man die Freiräume auch besetzen kann" .

Wie es nun weiter geht? Die Umsetzung ist ein politischer Prozess, sagen die Landesdatenschützer unisono, den man gern beratend begleite. Dass sie zu eigenständigen Ministerien werden, darf aber bezweifelt werden. Ein Ausweg wäre, sie zu eigenständigen juristischen Personen zu machen. Eine solche Konstruktion gibt es in Form der Körperschaften öffentlichen Rechts(öffnet im neuen Fenster) .

Für Schleswig-Holstein und Berlin würde sich damit nicht viel ändern. Dort sind die Datenschützer derzeit schon "nur dem Gesetz unterworfen" , aber keinem Dienstherrn. Für Bayern dagegen könnte es viel verändern. Und es könnte dazu führen, dass die bisherige Trennung zwischen Kontrolle des Staates und Kontrolle der Wirtschaft, die in einigen Behörden noch streng vollzogen ist, verschwindet.

Thilo Weichert glaubt, das Urteil könne den "positiven Nebeneffekt" haben, "dass wir nun gezwungen sind, eine einheitliche nationale Struktur der Datenschutzbehörden aufzubauen" . [ von Kai Biermann, Zeit Online(öffnet im neuen Fenster) ]


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