Zum Hauptinhalt Zur Navigation

EU-Gerichtshof: Telekom muss Millionenstrafe zahlen

Die Deutsche Telekom wird von einer vor sieben Jahren verhängten Millionenstrafe eingeholt. Das entschied der EU-Gerichtshof. Wettbewerber wollen jetzt zusätzliche Schadensersatzforderungen prüfen.
/ Achim Sawall
21 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Die Deutsche Telekom muss eine vor sieben Jahren verhängte Millionenstrafe zahlen. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union heute in Luxemburg entschieden (Az: C-280/08 P). Der frühere Staatsmonopolist muss damit die strittige Wettbewerbsstrafe von 12,6 Millionen Euro zahlen.

In der Zeit von 1998 bis 2003 habe die Telekom im Ortsnetz von ihren Wettbewerbern für den Mietpreis für die blanke Kupferleitung auf der letzten Meile bis zum Endkunden, der Teilnehmeranschlussleitung, höhere Entgelte in Rechnung gestellt, als der Konzern von den eigenen Endkunden forderte. Diese Preisgestaltung zwang die Telekom-Konkurrenten dazu, ihren Kunden höhere Entgelte zu berechnen, als die Telekom selbst forderte, so das Gericht.

Die Telekom hatte argumentiert, dass es unter dem Druck der Regulierungsbehörde nicht möglich gewesen sei, die Endkundenentgelte zu ändern. Diese Begründung ließ das Gericht nicht gelten.

Die Telekom habe mit der kritisierten Preispolitik die Margen ihrer zumindest ebenso effizienten Wettbewerber beschnitten und "diese so vom Markt verdrängt" , so das Gericht. Die Telekom erklärte heute, die kritisierte Praxis bei den Preisen für Analoganschlüsse bereits 2003 abgeschafft zu haben.

Klares Signal

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßte das Urteil, kritisierte aber die lange Verfahrensdauer. Der Breko sehe sich bestätigt, für faire Wettbewerbsbedingungen in einem liberalisierten Telekommunikationsmarkt einzutreten, erklärte Geschäftsführer Stephan Albers.

VATM-Chef Jürgen Grützner sprach von einem "guten Urteil für fairen Wettbewerb auf dem TK-Markt" . Wettbewerbsbehinderung durch unfaire Preise werde damit geahndet. Von dem Urteil ginge ein klares Signal aus. Es zeige, dass die EU auch bezüglich späterer Verstöße und in Zukunft eingreifen könne und hierzu auch bereit sei. "Für Wettbewerbsunternehmen stellt sich nach diesem Urteil nun die Frage, ob sie einen Schadensersatz für die überhöhten Vorleistungsentgelte in dieser Zeit geltend machen können. Es wird auch zu untersuchen sein, wie die Marktbehinderung und damalige Kundenverluste zu bewerten sind" , so Grützner.


Relevante Themen