Bundesverfassungsgericht

VG Wort freut sich über Erfolg bei Abgabenstreit

Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden der VG Wort zu pauschalen Geräteabgaben stattgegeben. Dabei geht es um Geräteabgaben auf PCs, Drucker und Plotter.

Artikel veröffentlicht am ,

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Streit um Urheberabgaben auf Geräte wie PCs, Drucker und Plotter, muss sich der Bundesgerichtshof erneut mit der Frage beschäftigen (Beschlüsse in den Verfahren 1 BvR 2742/08; 1 BvR 506/09; 1 BvR 2760/08). Der BGH habe angesichts der rasanten Verbreitung digitaler Vervielfältigungsformen die Gefahr einer "absoluten Schutzlücke" zulasten der Urheber in Betracht ziehen müssen, fasst die VG Wort das Urteil zusammen. Der Argumentation des BGH, dass keine Vergütungspflicht bei digitalen Vorlagen bestehe, wenn Urheber in die Vervielfältigung eingewilligt hätten, folgte das Bundesverfassungsgericht nicht.

In Anlehnung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs habe das Bundesverfassungsgericht zudem ausgeführt, "dass private Vervielfältigungen - und damit eine urheberrechtliche Vergütungspflicht - auch bei einem Verkauf von Geräten an Gewerbetreibende und Freiberufler keineswegs ausgeschlossen erscheinen".

Die von der VG Wort angestrengte Verfassungsbeschwerde bezüglich einer Abgabepflicht für Kopierstationen hat das Gericht indes nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 3461/08).

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Edrre 16. Jan 2011

Dafür gibt es immer noch keine Quelle. Und das sind wieder ganz andere, die vielleicht...

kjh 14. Jan 2011

Vielleicht meint er eine dig. Privatkopie eines erstandenen Buchs.

moppi 14. Jan 2011

jede art von LCD matrix und LED blockmatrixen. ich lese jedenm aben meinen raupkopierten...

LockerBleiben 14. Jan 2011

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