EU-Patent: EuGH erteilt Plänen für Patentgericht eine Abfuhr
Der ohnehin steinige Weg zum einheitlichen EU-Patent ist noch schwieriger geworden. Schuld daran sind die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, die zu dem Thema ein Rechtsgutachten vorgelegt haben. Ihrer Auffassung nach verstoßen die Pläne der EU-Kommission für die Schaffung einer eigenen Patentgerichtsbarkeit für europäische Patente gegen EU-Recht und dürfen deshalb nicht umgesetzt werden.
So wie von der Kommission vorgesehen, würde das Patentgericht mit eigenem völkerrechtlichen Status ausgestattet und zugleich EU-Recht auslegen. Das würde jedoch die Kompetenzen der nationalen Gerichte in den EU-Mitgliedsstaaten verletzen(öffnet im neuen Fenster) . Das hätte unter Umständen auch zur Folge, dass "eine das Unionsrecht verletzende Entscheidung des Gerichts für europäische Patente und Gemeinschaftspatente [...] weder Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens sein noch zu irgendeiner vermögensrechtlichen Haftung eines oder mehrerer Mitgliedstaaten führen [könnte]."
Eine Sprecherin der EU-Kommission begrüßte in einer ersten Reaktion die klare Stellungnahme des EuGH. Zugleich machte sie deutlich, dass der jüngste Vorstoß zur Schaffung eines EU-Patents auf der Basis einer verstärkten Zusammenarbeit davon nicht unmittelbar betroffen sei. Über diese Pläne soll der Rat für Wettbewerbsfähigkeit in den kommenden Tagen abstimmen.
Der EU-Ministerrat hatte die Pläne der EU-Kommission 2009 dem EuGH zur Begutachtung vorgelegt. Demnach sollte das Gericht mit Zuständigkeit für das Gemeinschaftspatent auf der Basis eines völkerrechtlich verbindlichen Vertrages zwischen der EU, den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Patentamt (EPA) in München geschaffen werden.
Das EPA selbst ist aber keine EU-Institution und unterliegt auch nicht der rechtlichen Kontrolle durch EU-Gerichte. Während alle EU-Mitgliedstaaten zugleich auch Mitglieder des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) sind, das die Grundlage für die Arbeit des EPA bildet, ist die EU selbst nicht am EPÜ beteiligt.
Nach der aktuellen EuGH-Entscheidung wird die EU-Kommission ihre Pläne für eine Patentgerichtsbarkeit für das EU-Patent nun grundsätzlich überarbeiten müssen. [von Robert A. Gehring]
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