Acta: Lobbyisten wollen Acta-Prüfung durch den EuGH verhindern
Der Streit um das Acta-Abkommen geht weiter. 22 Interessenverbände unter anderem der Musik-, Film- und Softwarebranche verlangen von der EU-Kommission eine möglichst schnelle Ratifizierung des Acta-Abkommens. Eine Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof, ob das Abkommen in Teilen gegen das EU-Recht verstößt, würde die Ratifizierung jedoch "wesentlich verzögern" , schreiben die Lobbyisten in einem gemeinsamen Brief an die Kommission(öffnet im neuen Fenster) . Das würde "die Position der EU gegenüber ihren internationalen Handelspartnern als führende Kraft bei der Unterbreitung und Unterstützung von Vorschlägen für effektive Durchsetzungsmaßnahmen zum Schutz geistiger Eigentumsrechte weltweit schwächen." Sie lehnen daher eine solche Überprüfung strikt ab.
Die Überprüfung hatte die Fraktion der Grünen im Europaparlament von der EU-Kommission gefordert(öffnet im neuen Fenster) . Zuvor hatten zahlreiche Rechtswissenschaftler aus mehreren EU-Mitgliedstaaten im Januar dieses Jahres nachdrücklich erklärt(öffnet im neuen Fenster) , dass der Vertrag in wichtigen Punkten nicht mit dem EU-Recht vereinbar sei. Auch genüge das Zustandekommen des im Geheimen ausgehandelten Abkommens nicht den europäischen Rechtssetzungsnormen.
Dem hat die EU-Kommission jedoch widersprochen. Laut einer Stellungnahme der Kommission(öffnet im neuen Fenster) zur Kritik der Wissenschaftler vom 27. April 2011 ist Acta "tatsächlich vollständig mit dem relevanten EU-Recht vereinbar. Es wird weder Änderungen an diesem Acquis erfordern, noch zu unterschiedlichen Auslegungen oder Umsetzungen des bestehenden EU-Rechts führen."
Der Förderverein Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) hat der EU-Kommission für diese Auffassung erst vor einigen Tagen einen " Mangel an elementaren Lesefähigkeiten(öffnet im neuen Fenster) " vorgeworfen. Die Kommission habe die Acta-Vorgaben zum Schadensersatz bei Urheber- beziehungsweise Schutzrechtsverletzungen fälschlich als optional interpretiert. Es handele sich aber tatsächlich um zwingend einzuführende Bestimmungen. Die darin enthaltenen Vorgaben zur Berechnung der Schadensersatzhöhe stünden jedoch im Widerspruch zum EU-Recht.
Die Rechteinhaber geben sich in ihrem Brief an die Kommission jedoch fest davon überzeugt, dass das Vertragswerk dem geltenden EU-Recht entspricht. Als Beleg führen sie das vom EU-Parlament abgesegnete Freihandelsabkommen der EU mit Südkorea an, "welches Vorkehrungen zur Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten enthält, die weitgehend identisch zu jenen in Acta sind."



