Urteil

EU-Gerichtshof kippt deutsches Glücksspielmonopol

Das deutsche Glücksspielmonopol ist nicht gerechtfertigt, das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Monopole könnten zwar ausgesprochen werden, um die Spielsucht zu bekämpfen. Dazu sei die deutsche Regelung jedoch nicht kohärent und systematisch genug.

Artikel veröffentlicht am ,

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat das deutsche Glücksspielmonopol gekippt. Die deutsche Regelung für Sportwetten stelle eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit dar und verstoße damit gegen EU-Recht, begründete das Gericht.

Monopole nicht grundsätzlich unrechtmäßig

Grundsätzlich hält das Gericht Monopole in diesem Bereich nicht für unrechtmäßig. Solche Beschränkungen könnten "aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses wie der Vermeidung von Anreizen zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen und der Bekämpfung der Spielsucht gerechtfertigt sein". Die Maßnahmen müssten aber so gestaltet sein, dass dieses Ziel auch erreicht werde.

Das gelte jedoch nicht für die Art und Weise, wie in Deutschland das Glücksspielmonopol gehandhabt werde, befand das Gericht. Die deutsche Regelung begrenze "die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise". So werben die Inhaber staatlichen Monopole intensiv für ihre Lotterien, um so die Einnahmen daraus zu steigern. Das aber widerspreche den Zielen, die ein Monopol rechtfertigen, etwa der Bekämpfung der Spielsucht.

Monopol nicht zu rechtfertigen

Zudem duldeten die deutschen Behörden Kasino- oder Automatenspiele, die ein höheres Suchtpotenzial aufwiesen als die Spiele, die von dem Monopol betroffen sind. Das Gericht befand, dass sich somit ein staatliches Monopol auf Glücksspiele nicht mehr rechtfertigen lasse.

Der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Lotto-Staatsvertrag verbietet unter anderem Wetten und Glücksspiele über das Internet. Dagegen hatten Glücksspiel- und Wettanbieter Widerspruch eingelegt. Der damalige EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy leitete seinerzeit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein.

Beifall aus Brüssel

Entsprechend begrüßte die Europäische Kommission das Urteil. "Auf den ersten Blick stimmt das Urteil des EuGH mit der Position der EU-Kommission überein", sagte eine Sprecherin der Kommission der Tageszeitung Die Welt.

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uiiih 12. Sep 2010

Ach da gehen die zusätzlichen 1 Mrd. pro Jahr hin.

dewez 10. Sep 2010

nun ich habe hier einige meinungen zum thema lotto und staatliches glücksspielmonopol...

Himuralibima 10. Sep 2010

Ausdrücklich zum Abkassieren der Deppen wurden die Lotterien ja auch erfunden und seit...

Der braune Lurch 09. Sep 2010

Nicht bei seiner Ziehung ;)



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