Gebrauchte Software: Usedsoft-Kunde zu Schadensersatz verurteilt

Dieser Punkt geht an die Hersteller. Im Streit über die Zulässigkeit von Handel und Einsatz gebrauchter Softwarelizenzen hat das Frankfurter Landgericht Anfang Juli 2011 einen Kunden von Usedsoft zu Unterlassung, Auskunftserteilung und Löschung der installierten Gebrauchtsoftware verurteilt (Urteil vom 6.7.2011, Az. 2-06 O 576/09). Darüber hinaus soll das Unternehmen Schadensersatz leisten und die Prozesskosten zahlen. Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung der Argumentation Microsofts, dass das verklagte Unternehmen nicht über gültige Lizenzen zur Nutzung der Software verfügt und somit gegen das Urheberrecht verstoßen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Microsofts Justiziarin Swantje Richters kommentierte(öffnet im neuen Fenster) das Frankfurter Urteil mit den Worten: "Das Urteil zeigt einmal mehr, dass Kunden sich nicht bloß auf selbst erstellte Lizenzurkunden, 'notarielle Bestätigungen' und 'Lieferscheine' verlassen sollten, wenn sie 'gebrauchte Software' erwerben wollen."
Das Unternehmen hatte die Lizenzen vom Gebrauchtsoftwarehändler Usedsoft zusammen mit einer notariellen Bestätigung über ihre Gültigkeit und einem Lieferschein erworben. Diese legte es dem Gericht als Beweis für die gesetzeskonforme Nutzung der Software vor.
Lizenzkäufer muss legalen Erwerb nachprüfen
Den Frankfurter Richtern genügte das aber nicht. Unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sahen sie den Käufer der Lizenzen in der Pflicht, den legalen Erwerb der Lizenzen ausgehend vom ersten Erwerber nachzuprüfen. "Die Beklagten hätten den wirksamen Erwerb der ihnen vermeintlich durch die HHS Usedsoft GmbH übertragenen Lizenzen verifizieren müssen" , so das Gericht. Dazu war der Usedsoft-Kunde aber nicht in der Lage, da die notariellen Beglaubigungen die entsprechenden Angaben nicht enthielten.
Seit Jahren kämpfen mehrere große Softwarehersteller vor Gericht gegen den Gebrauchthandel mit Softwarelizenzen. In absehbarer Zeit wird der Europäische Gerichtshof dazu ein Grundsatzurteil fällen. Der Bundesgerichtshof hatte Anfang Februar im Streit zwischen Oracle und Usedsoft den EuGH angerufen und diesen um Klärung in der Frage des rechtmäßigen Erwerbs von Softwarelizenzen gebeten.
Nachtrag vom 27. Juli 2011, 10:54 Uhr
Usedsoft rät seinen Kunden, sich von dem Urteil des Gerichts "nicht einschüchtern zu lassen" . "Microsoft versucht hier erneut, mit einem Sonderfall – hier hat ein Hardware-Hersteller Gebraucht-Software pre-installed vertrieben – den ganzen Software-Gebrauchthandel zu kriminalisieren" , erklärte ein Usedsoft-Sprecher Golem.de. Andere deutsche Gerichte hätten das Usedsoft-Geschäftsmodell bestätigt.