Pay-TV

EU-Generalanwältin gegen Exklusivverträge für Decoderkarten

In einem Rechtsstreit zwischen der britischen Football Association Premier League Ltd. (FAPL) und einer Kneipenwirtin hat die EU-Generalanwältin Juliane Kokott Exklusivverträge über die Ausstrahlung von Fußballspielen in einzelnen EU-Staaten als Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht gewertet.

Artikel veröffentlicht am ,

Topliga-Fußballvereine sind Unternehmen und Fußballspiele ihre Ware. Ein Verein, der Millionen in die Verpflichtung einzelner Starspieler investiert, um mit deren Leistung auf dem Platz Profit zu erwirtschaften, will seine Waren natürlich möglichst teuer verkaufen. Im Pay-TV-Zeitalter bedeutet das, die Spiele über Exklusivverträge in einzelnen Ländern zu höchstmöglichen Preisen zu vermarkten.

Das gelingt den Vereinen aber nur, wenn sie die Verbreitungswege der Fußballübertragungen kontrollieren können. Heutzutage setzen die Vermarktungsgesellschaften der Fußballvereine auf die verschlüsselte Übertragung von Spielen und Smartcards zur Entschlüsselung, die exklusiv in einzelnen Ländern vermarktet werden. Ohne passende Smartcard lassen sich die per Satellit oder Kabel ausgestrahlten Sendungen nicht entschlüsseln und anschauen.

Eine findige Wirtin einer britischen Sportkneipe hat nun einen Weg gefunden, billiger an die begehrten Smartcards zu kommen. Statt sie in Großbritannien einzukaufen, hat Karen Murphy einfach eine aus Griechenland importierte Decoderkarte zum Entschlüsseln und Zeigen der Premier-League-Spiele in ihrer Kneipe eingesetzt. Da die Premier League ihre Spiele europaweit vermarktet, war das technisch kein Problem. Für ihre Findigkeit wurde Murphy jedoch von der Media Protection Services Ltd. wegen der Nutzung eines "verbotenen Zugangsgeräts" verklagt. Media Protection Services ist eine Art britischer GVU, die im Auftrag des Premier-League-Verbands gegen die Piraterie von Decoderkarten vorgeht.

Die zuständigen Gerichte erster und zweiter Instanz verurteilten Murphy zu einer Geldstrafe. Murphy ging bis zum obersten Gericht in Berufung, das die Frage der Auslegung der einschlägigen EU-Richtlinie 98/84/EG schließlich dem Europäischen Gerichtshof vorlegte (C-429/08). Der EuGH verhandelt den Fall zusammen mit einem ähnlich gelagerten Streitfall (C-403/08), in dem es ebenfalls um den Einsatz von Decoderkarten für Premier-League-Spiele geht.

Heute hat die für den Fall zuständige Generalanwältin Juliane Kokott zu der juristisch komplexen Frage, wie die Rechtslage im Licht von gleich drei einschlägigen EU-Richtlinien zu bewerten sein soll, ihr Plädoyer vorgelegt. Kokott hatte die Vorschriften aus Richtlinie 98/84/EG "über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten", Richtlinie 93/83/EEG "zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung" und die Richtlinie 2001/29/EG "zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft" zu berücksichtigen.

Die Generalanwältin vertritt in ihrem Schlussantrag unter anderem die Auffassung, dass es sich bei den mit Genehmigung der Rechteinhaber hergestellten Decoderkarten nicht um illegale Zugangsgeräte handle. Das Zeigen von Premier-League-Spielen in einer Kneipe unter Verwendung solcher Decoderkarten stelle zudem "keine Wiedergabe an die Öffentlichkeit" im Sinne von Artikel 3(1) der Urheberrechtslinie (2001/29/EG) dar.

Schließlich erteilt Kokott Exklusivvereinbarungen von Programmanbietern wie der Premier League zur ausschließlich nationalen Vermarktung von Decoderkarten für die Entschlüsselung von Inhalten auf dem Gebiet eines EU-Mitgliedsstaates eine Absage: "Solche Lizenzvereinbarungen sind dazu gedacht, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken und zu verzerren. Daher sind sie unvereinbar mit Artikel 101(1) des EU-Vertrags."

Zwar sind die EuGH-Richter nicht an das Votum der Generalanwälte gebunden, aber in den allermeisten Fällen folgen sie doch deren Argumentation. Sollten sie das im vorliegenden Fall tun, dürfte das erhebliche Auswirkungen auf die Vermarktung von Pay-TV-Angeboten in der Europäischen Union haben. [von Robert A. Gehring]

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daydreamer42 06. Feb 2011

Sehr schön! :) Have a nice day daydreamer42

Johnny Cache 04. Feb 2011

Dachte jetzt eher die andere Richtung. Aber ich frage mich sowieso warum derartige...

Himmerlarschund... 04. Feb 2011

Ich denke mal, Sky wird da über Nutzungsbedingungen oder Vertragsinhalte einen Riegel...



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