Wiesbadener Richter gegen Vorratsdatenspeicherung
Datenspeicherung auf Vorrat in demokratischer Gesellschaft unnötig
Ein Gericht in Wiesbaden hat sich in einer heute veröffentlichten Urteilsbegründung gegen die verdachtsunabhängige Speicherung der Verkehrsdaten ausgesprochen. Das sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz und in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig, so die Richter.
Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hält die Vorratsdatenspeicherung für unverhältnismäßig. Das geht aus einem Urteil hervor, das das Gericht am 27. Februar 2009 gefällt hat. Der Wortlaut des Urteils (Aktenzeichen 6 K 1045/08.WI) wurde erst jetzt vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) veröffentlicht.
Nach Ansicht der Richter ist die Vorratsdatenspeicherung ein "Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz". Eine "Datenspeicherung auf Vorrat" sei "in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden", kritisierten sie.
In dem Verfahren ging es eigentlich um die Klage eines hessischen Landwirtschaftsbetriebes gegen die Veröffentlichung von Daten zu Agrarsubventionen im Internet. Auf einer Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung können Name und Anschrift der Betriebe sowie die Höhe der bezogenen Beihilfen eingesehen werden. Der Kläger sieht darin eine Verletzung des Datenschutzes, da aus den Daten Rückschlüsse über den Betrieb gezogen werden können.
Nach Ansicht der Richter geht die Veröffentlichung dieser Daten "weit über das hinaus, was in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist". Die Daten seien nicht nur innerhalb der EU, sondern weltweit einsehbar. Außerdem sei nicht gewährleistet, dass die Daten tatsächlich, wie in der Verordnung vorgesehen, nach zwei Jahren komplett aus dem Netz verschwinden.
Im Zuge dieser Begründung gingen die Richter auch auf die Vorratsdatenspeicherung ein. Bürger, die sich im Internet "informieren wollen, werden gezwungen, sich einer Vorratsdatenspeicherung nach der Richtlinie 2006/24/EG auszusetzen. Das Gericht sieht es als einen Wertungswiderspruch an, einerseits die Telekommunikation verstärkt zu überwachen, aber andererseits Informationen, die der Teilnahme der Bürger an öffentlichen Angelegenheiten dienen sollen, nur elektronisch zugänglich zu machen."
Das Gericht setzte das Verfahren aus und reichte die offenen Fragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung weiter. Ob sich der EuGH noch einmal mit der Vorratsdatenspeicherung beschäftigen wird, ist nicht klar. "Der EuGH kann sich jetzt entscheiden, ob und welche Aspekte des Verfahrens er zur Entscheidung annimmt", sagte Patricia Evers, Sprecherin des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, dem ORF.
Das europäische Gericht wies im Februar 2009 die Klage der EU-Mitglieder Irland und Slowakei ab, die sich gegen formale Aspekte der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung richtete.
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nur weil du blind (blöd) bist, müssen wir es nicht auch sein.
Obama, der vor der Wahl im weißen Gewand der Unschuld auftrat, wird sich bald entscheiden...
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