UK-Gericht

Öffentliche Zugänglichmachung erfolgt am Server-Standort

Der britische High Court hat in einem Urheberrechtsfall entschieden, dass die (unerlaubte) öffentliche Zugänglichmachung geschützter Werke in dem Land erfolgt, wo der Server steht, auf dem die Inhalte angeboten werden.

Artikel veröffentlicht am ,

Wo ist der Tatort? Wenn im Internet eine Urheberrechtsverletzung durch unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung von geschützten Inhalten begangen wird, liegt die Antwort auf diese Frage nicht unmittelbar auf der Hand? Zumindest im Vereinigten Königreich ist die Frage aber nun fürs Erste entschieden.

Einem Urteil (Az. [2010] EWHC 2911 (Ch)) der für Urheberrechtsfälle zuständigen Abteilung des High Court of Justice vom Mittwoch zufolge ist der Tatort der Begehungsort und nicht der Erfolgsort. Der zuständige Richter Floyd in seinem Urteil: "Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass die bessere Auffassung ist, dass die Tat der öffentlichen Zugänglichmachung durch die Onlineübertragung dort und nur dort stattfindet, wo die Übertragung erfolgt." Der Tatort liegt also in dem Land, in dem der Server steht, von dem aus das geschützte Material unerlaubterweise öffentlich zugänglich gemacht wird.

In dem Fall, den der High Court nun entschieden hat, ging es um eine Auseinandersetzung zwischen der britischen Football Dataco Ltd., der Scottish Premier League, der Scottish Football League und der PA Sport UK Ltd. als Kläger und der Sportradar AG Schweiz und ihrer deutschen Tochter Sportradar GmbH als Beklagte. Die Kläger warfen den Beklagten vor, unter Verletzung von Urheberrecht und Datenbankschutzrechten der Kläger Fußballergebnisse live im Internet veröffentlicht zu haben, die dann von Wettunternehmen genutzt wurden. Die Beklagten bestritten daher unter anderem die Zuständigkeit der Justiz im Vereinigten Königreich.

Richter Floyd entschied die Tatortfrage in Analogie zur Frage der Übertragung von Rundfunk- und Fernsehsendungen. Dort sei der "Tatort" der Ort, von dem das Signal ausgeht. So sei das im Übrigen auch in der Kabel-Satelliten-Richtlinie geregelt (93/83/EWG).

In der Begründung seiner Entscheidung betonte Richter Floyd allerdings auch, dass diese Frage in der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG nicht eindeutig geklärt sei. Im Prinzip hätte er die Frage daher auch dem EuGH zur Beantwortung vorlegen können. Er habe sich aber dagegen entschieden, schreibt Richter Floyd in seinem Urteil, weil die Klage wohl auch ohne europäische Antwort auf die Tatortfrage entschieden werden könne.

Mit seiner Positionierung in der Tatortfrage vertritt das zweithöchste Gericht im Vereinigten Königreich eine andere Rechtsauffassung in dieser Frage als deutsche Gerichte. Diese gehen - genauso wie die juristischen Kommentatoren - ganz überwiegend davon aus, dass der Tatort sowohl der Begehungsort als auch der Erfolgsort ist. Aufs Internet übertragen bedeutet das, dass deutsche Gerichte praktisch immer zuständig sind, wenn verletzende Inhalte in einem anderen Land öffentlich zugänglich gemacht werden, aber in der Folge auch in Deutschland abgerufen werden können.

Früher oder später, das lässt sich unschwer voraussagen, werden auch in anderen EU-Staaten Gerichte Urteile zur Tatortfrage fällen. Gibt es dabei ähnlich gravierende Unterschiede in der Beantwortung dieser Frage wie nun zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich, wird sich schließlich doch der Europäische Gerichtshof abschließend damit befassen müssen. Bis dahin bleibt es spannend bei "Tatort Internet". [von Robert A. Gehring]

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


incognitable 23. Nov 2010

Die erwähnte Druckerei hat als Auftrag das Drucken. Der Uploader hat in aller Regel...

Rechtsverdreher 22. Nov 2010

Was wäre, wenn die Inhalte in einem anderen Land zur Verfügung gestellt, diese dort...

Somian 22. Nov 2010

Hoffentlich etablieren sich keine internationalen Regeln, denn das macht diebbahn frei...

Realist 1a 21. Nov 2010

Die Geldkoffer für ein mafiasymtemkonformes Urteil dürften bereits gefüllt sein.



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Zbox Pico PI430AJ
Flotter Mini-PC mit Solid-State-Kühlung

Die fast lautlosen Kühler von Frore Systems funktionieren gut. Mehr Leistung auf so kleinem Raum ist kaum möglich. Eine ARM-CPU wäre aber spannend.
Ein Test von Martin Böckmann

Zbox Pico PI430AJ: Flotter Mini-PC mit Solid-State-Kühlung
Artikel
  1. Kernfusion: US-Fusionslabor erreicht konsistent Zündungen
    Kernfusion
    US-Fusionslabor erreicht konsistent Zündungen

    Vor einem Jahr gelang der US-Forschungseinrichtung NIF ein wichtiger Fortschritt bei der Kernfusion. Der wurde inzwischen mehrfach wiederholt.

  2. Zu einfach: Sony patentiert dynamisch angepasste Schwierigkeitsgrade
    Zu einfach
    Sony patentiert dynamisch angepasste Schwierigkeitsgrade

    Geschwindigkeit, Spawn-Rate und mehr: Sony hat eine besonders komplexe Anpassung von Schwierigkeitsgraden patentiert.

  3. Energiewende: Deutsche Stromnetze im Dornröschenschlaf
    Energiewende
    Deutsche Stromnetze im Dornröschenschlaf

    IT ist der Game Changer der Energiewende - nur nicht in Deutschland.
    Eine Analyse von Gerd Mischler

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /