EU-Gericht: Regulierungsferien für VDSL der Telekom illegal

Die Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG), die das VDSL-Netz der Deutschen Telekom aus der Regulierung herausnehmen, verstoßen gegen europäisches Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am 3. Dezember 2009 entschieden (Rechtssache C-424/07).
Die EU-Kommission hatte im September 2007 die Bundesregierung wegen Paragraf 9a des neuen Gesetzes verklagt. Diese begründete den Regulierungsschutz zu der Zeit damit, dass das Entstehen eines neuen Marktes mit neuen Diensten und Produkten Investitionsschutz genießen müsse.
"Gesetzlich verordnete Regulierungsferien verzögern in der Praxis den Netzausbau, verringern die ökonomisch sinnvolle Netzauslastung und dienen allein kurzfristigen strategischen Zielen von marktbeherrschenden Unternehmen" , sagte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Telekomwettbewerberverbandes VATM.
Es müsse in Zukunft nicht um den Schutz für einzelne Investoren, sondern um die bestmöglichen Rahmenbedingungen für alle Investitionen in die Netze der Zukunft gehen. Seit 2007 herrschte Rechts- und Planungsunsicherheit für die Telekom, doch aufgrund der alleinigen Nutzung des VDSL-Netzes durch die Telekom seien keine neuen Märkte und Dienste im Wettbewerb entstanden. Eine gemeinsame Nutzung mit den Wettbewerbern hätte den Verbrauchern mehr Angebotsvielfalt und der Telekom erhebliche Zusatzeinnahmen einbringen können, so Grützner.
Seit Juli 2009 haben Vodafone und United Internet bereits die Möglichkeit, als Wiederverkäufer für die VDSL-Zugänge aufzutreten. Zudem setzt die Telekom auch beim Netzaufbau auf einzelne Kooperationen. Zusammen mit Vodafone will sie die Netze in Würzburg und Heilbronn aufbauen. Eine ähnliche Zusammenarbeit gibt es mit Ewetel in den Städten Bremerhaven, Wilhelmshaven, Emden und Stade. Zugleich betonte Vodafone, dass eine Fortsetzung oder Ausweitung der Kooperation auf mehrere andere Städte nötig sei. Weiter fehle eine Einigung mit der Telekom über die flächendeckende Nutzung von Leerrohren, der Zuleitungen für Glasfaserkabel und des Zugangs zu Verteilerkästen.



