EuGH soll Vorratsdatenspeicherung kippen
Derzeit läuft ein von Irland initiiertes Verfahren gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof. Allerdings geht es in der 2006 eingereichten Nichtigkeitsklage Irlands vor allem um formale Aspekte. Die Verbände weisen nun darauf hin, dass die Richtlinie aus ihrer Sicht auch inhaltlich rechtswidrig ist, da die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz, das Grundrecht auf unbefangene Meinungsäußerung und das Grundrecht der Betreiber auf Eigentumsschutz verstoße.
Zu den Unterzeichnern des Schriftsatzes gehören Datenschutzverbände, Internetprovider, die Telefonseelsorge sowie Journalisten- und Presseverbände. Der Schriftsatz und die vollständige Liste der Unterzeichner finden sich auf den Webseiten des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung(öffnet im neuen Fenster) .
Vor zwei Wochen hat das Bundesverfassungsgericht den Zugriff auf Vorratsdaten durch einstweilige Anordnung eingeschränkt . Die Aussetzung der Speicherung selbst lehnte das Gericht einstweilen ab mit der Begründung(öffnet im neuen Fenster) , das Risiko sei zu hoch, "im Eilverfahren über die Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache hinauszugehen und das Gemeinschaftsinteresse an einem effektiven Vollzug des Gemeinschaftsrechts schwerwiegend zu beeinträchtigen." Das deutsche Gesetz entspreche "in weiten Teilen zwingenden Vorgaben der Richtlinie" .
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