EuGH gibt Urteilstermin für Vorratsdatenspeicherung bekannt
Das EU-Mitglied Irland hatte 2006, wenige Monate nach der Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung, Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eingereicht. Grund für die Klage waren allerdings nicht in erster Linie Datenschutzerwägungen.
Nach Ansicht der irischen Regierung verstößt die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 gegen geltendes Recht: Die Richtlinie sei als Binnenmarktregelung verabschiedet worden. Tatsächlich sei die Vorratsdatenspeicherung aber ein Instrument zur Bekämpfung schwerer Verbrechen und hätte deshalb ein EU-Rahmenbeschluss im Bereich der Polizei- und Justizzusammenarbeit sein müssen. Die Slowakei hingegen, die sich der Klage angeschlossen hatte, führte zusätzlich an, die Vorratsdatenspeicherung verletzte Grundrechte.
Die Luxemburger Richter hatten am 1. Juli 2008 über die Klage beraten . Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof, Yves Bot, hatte sich am 14. Oktober 2008 geäußert . Seiner Ansicht nach verstößt die Richtlinie nicht gegen die Grundlage des EG-Vertrags.
Am 10. Februar 2009 werden die Richter ihr Urteil in der Sache C-301/06(öffnet im neuen Fenster) bekanntgeben. Experten gehen jedoch davon aus, dass die Klage scheitern wird. Die Richter schließen sich oft dem Votum des Generalanwaltes an. Das Gericht tritt um 9:30 Uhr zusammen.
Die irische Klage ist nicht das einzige beim EuGH anhängige Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung: Im Frühjahr 2008 haben über 40 Bürgerrechtsorganisationen und Berufsverbände aus elf EU-Mitgliedstaaten Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Diese Klage richtet sich explizit gegen die Verletzung die Privatsphäre durch die Vorratsdatenspeicherung, die damit einen Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstelle.



