EU-Generalanwalt stimmt Vorratsdatenspeicherung zu

Eco und Bürgerrechtler hoffen weiter

Der Generalanwalt hat vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg erklärt, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung formal ordnungsgemäß beschlossen wurde. Der Providerverband Eco und die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hoffen trotzdem weiter auf ein juristisches Scheitern des umstrittenen Projekts.

Artikel veröffentlicht am ,

Am 14. Oktober 2008 hat Yves Bot, der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof, seine Schlussanträge in der Klage Irlands gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gestellt und dem Gericht vorgeschlagen, die Richtlinie nicht wegen formaler Verfahrensfehler für nichtig zu erklären. Er sei der Meinung, "dass die Richtlinie zu Recht auf der Grundlage des EG-Vertrags erlassen wurde". Damit dürfte die Klage Irlands gescheitert sein. Denn in den meisten Fällen schließt sich das Gericht dem Tenor der Schlussanträge in seiner späteren Entscheidung an, weiß Oliver Süme, Vorstand für Recht und Regulierung bei dem Internet-Provider-Verband Eco.

Irland hatte argumentiert, der Regelung fehle die Rechtsgrundlage. Das Land wollte die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 für nichtig erklären lassen, weil sie als eine Binnenmarktregelung zustande kam - die bezog sich auf Artikel 95 des EU-Vertrags. Die irische Regierung machte geltend, die Vorratsdatenspeicherung diene der Bekämpfung schwerer Verbrechen und hätte deshalb als EU-Rahmenbeschluss im Bereich der Polizei- und Justizzusammenarbeit verabschiedet werden müssen. Die Slowakei hatte sich der irischen Klage angeschlossen, argumentierte aber, durch die Vorratsdatenspeicherung würden die Grundrechte verletzt.

"Eine Entscheidung des EuGH, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung formell nicht gegen europäisches Recht verstößt, bedeutet keinesfalls, dass das monströse Projekt, die Telekommunikationsbeziehungen aller EU-Bürger flächendeckend und verdachtsunabhängig zu überwachen, nicht doch juristisch scheitern wird", so Süme weiter. "Auf seine Vereinbarkeit mit den Grundrechten der Europäischen Menschenrechtskonvention wurde es nämlich noch gar nicht geprüft". Außerdem stünden noch mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung an. Die Tochter einer ausländischen Telekommunikationsfirma klagt derzeit vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit der Begründung, die sechsmonatige Protokollierung sei unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

Die endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde von mehr als 34.000 Bürgern werde voraussichtlich erst fallen, nachdem der Europäische Gerichtshof die Rechtmäßigkeit der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umfassend geprüft hat, argumentiert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Sollte der Gerichtshof dem Generalanwalt folgen und die irische Klage abweisen, würden die Richter "in einem zweiten Verfahren auf Vorlage des Bundesverfassungsgerichts die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten überprüfen müssen".

Für Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ist alle Kritik an dem Gesetz unberechtigt. "Wir halten uns mit der Vorratsdatenspeicherung an die Umsetzung einer europäischen Richtlinie, und die halte ich angesichts des 11. September für richtig", sagte er der Tageszeitung (taz). Die Verbindungsdaten würden für sechs Monate gespeichert. Wenn eine Polizeibehörde auf diese zugreifen möchte, müsse das ein Richter genehmigen.

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spanther 15. Okt 2008

In meinen Augen ist er Größenwahnsinnig und Paranoid geworden und nicht mehr ganz...

TheTank 15. Okt 2008

Wie einfach so eine 'richterliche Genehmigung' zu bekommen ist zeigt ein Fall der vor...

Merkbefreit 15. Okt 2008

So wie sich die Tornado Piloten beim G8 Gipfel geweigert haben die illegalen Flüge...

Falsch 15. Okt 2008

Das damit teilweise das Grundgesetz ausgehebelt wurde und nun EU-Recht über Landesrecht...



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