SlySoft verweist auf eigens beauftragtes Rechtsgutachten. Der Softwarehersteller SlySoft hat ein Rechtsgutachten bei einer Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben, das dem Hersteller zusichert, sein Kopierprogramm CloneCD sei in Deutschland legal. Die bei Musik-CDs verwendeten Kopierschutzmaßnahmen stellen keine wirksame technische Maßnahme dar, wie das § 95a Abs. 2 des UrhG fordert, so die Argumentation. Jedes handelsübliche Brennprogramm könne diese Musik-CDs kopieren, wenn das CD-Laufwerk die Daten auslesen kann.