EU-Durchsetzungsrichtlinie: Harte Strafen auch für gutgläubige Privatpersonen? Auf Unternehmen, denen das Geld für eine umfangreiche Patentrecherche fehlt, wie auch Privatpersonen, die fahrlässig die Rechte an geistigem Eigentum verletzen, könnten bald harte Strafen zukommen. Zumindest wenn der Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zur Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum unverändert umgesetzt wird. Golem.de sprach dazu mit Dr. Axel Metzger, Experte für Urheber- und Computerrecht am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht und Leiter des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS).