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EU-Gericht: Auflagen gegen Microsoft werden nicht ausgesetzt

Microsoft muss Windows ohne Media-Player anbieten und Schnittstellen offen legen. Microsoft ist mit seiner Klage gegen die von der Europäischen Kommission verhängten Auflagen in erster Instanz gescheitert. Das EU-Gericht in Luxemburg hat die Aussetzung der Auflagen abgelehnt, heißt es in diversen Berichten.
/ Jens Ihlenfeld
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Microsoft hatte sich vor allem gegen die Forderungen der Kommission gewehrt, sein Betriebssystem Windows auch ohne den Media Player anbieten zu müssen sowie bestimmte Schnittstellen offen zu legen, berichtet das Wall Street Journal(öffnet im neuen Fenster) . Das Unternehmen hatte auf Aussetzung der Sanktionen bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens gegen die Kommissionsentscheidung geklagt.

Das Unternehmen hat nach Ansicht der Gerichts nicht nachweisen können, dass die Durchsetzung der Auflagen zu einem schweren und irreparablen Schaden führe, berichtet unter anderem Reuters(öffnet im neuen Fenster) .

Im Hauptsacheverfahren will Microsoft vor dem Europäischen Gerichtshof die Aufhebung der durch die Kommission verhängten Sanktionen erwirken. Microsoft sieht sich vor allem in zwei Punkten als Opfer einer neuen Politik der EU. Die EU verlange, dass dominante Unternehmen ihr geistiges Eigentum an Dritte lizenzieren, so dass diese es in eigene Produkte integrieren können. Dabei sei aber unklar, wann ein Unternehmen eine dominante Marktposition habe. Die Kommission verlange, dass solche Firmen die Früchte ihrer Forschung und Entwicklung mit ihren Konkurrenten teilen, so Microsoft.

Die zudem gegen Microsoft verhängte Strafe von 497,2 Millionen Euro hat das Unternehmen unter Vorbehalt gezahlt.


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