Seine Entscheidung, an die Öffentlichkeit zu gehen, habe er jahrelang überdacht. Und er bereue es nicht, sagte der NSA-Whistleblower Edward Snowden. Die Öffentlichkeit habe ein Recht darauf zu entscheiden, wie sie beherrscht werden will.
Canonical hat die Entwicklervorschau einer Dual-Boot-Option für Ubuntu und Android veröffentlicht. Damit laufen beide Betriebsysteme auf einem Smartphone und Nutzer können zwischen beiden umschalten.
In den kommenden Monaten will 1&1 Mobilfunkprodukte im E-Plus-Netz anbieten. Beide Unternehmen haben eine Zusammenarbeit im Rahmen von Mobilfunkdienstleistungen vereinbart.
Die parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit, Parldigi, hat der Schweizer Bundesregierung empfohlen, die Rechtssicherheit digitaler Währungen zu prüfen. Sie eröffneten auch Chancen für den Finanzplatz Schweiz, lautet die Begründung.
Das Megaupload-Management soll sich als "moderne Piraten" bezeichnet und sich gebrüstet haben, monatlich Gewinne in Millionenhöhe zu machen, wenn die Beweise des FBI echt sind.
Inzwischen wird klarer, wer innerhalb der neuen Bundesregierung für welche Internetthemen zuständig ist. Das Wirtschaftsministerium muss dabei wichtige Kompetenzen abgeben.
Jetzt ist das Streamingportal Redtube selbst gegen die Abmahnwelle erfolgreich vorgegangen. Gegen The Archive AG hat Redtube eine einstweilige Verfügung erwirkt. Ab sofort dürfen keine Abmahnungen mehr verschickt werden.
In den kommenden Tagen will das Landgericht Köln einige Entscheidungen zu den Abmahnungen im Fall Redtube veröffentlichen. Bisher gibt es über 50 Beschwerden gegen die Herausgabe von Adressen, wie das Gericht erklärte.
Eine Anfrage im Bundestag soll die Bundesregierung im Fall Redtube dazu zwingen, Position zum Streaming zu beziehen. Verbraucherschützer klagen zudem gegen die beteiligten Anwälte, den Rechteinhaber und die Ermittler der IP-Adressen.
E-Mails des Amazon-Kundencenters zu Lieferverzögerungen könnten Folgen des Streiks sein. Doch bei einzelnen Artikeln gibt es seit Jahren solche Benachrichtigungen. Allerdings geht der Streik auch nach Weihnachten in der Umtauschsaison weiter.
Mark Zuckerberg will 41,4 Millionen Facebook-Anteilsscheine im Wert von rund 2,3 Milliarden US-Dollar verkaufen. Der Facebook-Gründer wird dadurch aber kaum an Einfluss verlieren.
Die Redtube-Abmahnungen verunsichern Nutzer. Medienrechtsprofessor Gerald Spindler erklärt, weshalb das Ansehen von Streams im Netz normalerweise keine Urheberrechtsverletzung ist und was gegen Abmahnanwälte getan werden sollte.
Gut drei Wochen nach dem Marktstart in Finnland kann Jollas erstes Smartphone jetzt auch im hauseigenen Onlineshop gekauft werden. Das Gerät kostet 400 Euro plus Versandkosten - Besteller müssen allerdings Geduld bei der Auslieferung haben.
Die Fluggesellschaft Delta Air Lines will trotz möglicher Freigabe der Behörden das Telefonieren an Bord nicht gestatten. Chef Richard Anderson lehnt die Freigabe wegen der zu erwartenden Belästigungen rigoros ab.
Wenn in acht Tagen 199 Abmahnungen verschickt werden, kann das ein Missbrauch des Rechts sein. So urteilte nun das Oberlandesgericht Nürnberg. In dem Fall ging es um den Streit zwischen zwei Unternehmern wegen eines fehlerhaften Facebook-Impressums.
Seit Steve Ballmer seinen Rücktritt angekündigt hat, ist Microsoft auf der Suche nach einem Nachfolger. Aus den derzeit 20 Kandidaten soll bis Anfang 2014 ein passender Nachfolger für den scheidenden Vorstandsvorsitzenden ermittelt werden.
Zunächst ist es nur ein Test: Facebook will Videos - natürlich auch Werbevideos - in den Newsfeed einbinden und automatisch ablaufen lassen. Erste Erfolge vermeldet das Unternehmen bereits. Offenbar nimmt ein Teil des sozialen Netzwerks diese Werbeform so gut an, dass sie sich lohnt.
Ärger für Porno-Seher, weil die IP-Adressen illegal besorgt wurden? Selbst wenn, ändert es nichts, sagt Anwalt Urmann, der Tausende Abmahnungen an Redtube-Nutzer schickt.
In wenigen Stunden ist der Kurs von Bitcoin um 40 Prozent auf 700 US-Dollar gefallen. Der Grund: In China wurden jetzt auch allen Serviceanbietern Transaktionen mit Bitcoins untersagt.
Die Abmahnungen von Nutzern des Porno-Portals Redtube kommen inzwischen offenbar auch der Staatsanwaltschaft Köln merkwürdig vor. Kernpunkt ist die die Frage, wie die Kanzlei U+C an die IP-Adressen gelangen konnte. Das wollen die Staatsanwälte nun auch ohne Klagen von betroffenen Benutzern klären.
Auf dem Smartphone bezahlen und die Waren im Geschäft abholen: Diesen Service bietet das Unternehmen Gopago. Amazon hat den Zahlungsdienstleister gekauft.
Mit Bithub wollen Entwickler bei Open Whispersystems das Spenden für ihre quelloffene Software vereinfachen und gleichzeitig andere Programmierer dazu animieren, die Software zu verbessern. Bitcoins werden in einem Topf gesammelt und prozentual an alle ausgezahlt, die Code beitragen.
Mitten im Weihnachtsgeschäft legen Amazon-Mitarbeiter an mehreren deutschen Standorten die Arbeit nieder. Auch vor der Konzernzentrale in den USA fordern Gewerkschaften bessere Arbeitsbedingungen.
Analog oder digital - die "Do What the Fuck You Want to Public Digital License" unterscheidet stärker als andere zwischen den beiden Formaten. Ausgedacht hat sie sich ein deutscher Blogger, der ein Buch unter der Lizenz veröffentlichen will.
Die große Koalition verteilt die Kompetenzen für die Netzpolitik auf mehrere Ministerien. Es gibt weder einen Internetminister noch eine Bündelung der Aufgaben durch einen Staatssekretär. Die genaue Kompetenzverteilung ist noch unklar.
Die Massenabmahnungen rund um Redtube.com sind wohl erst der Anfang. Die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen hat bereits in anderen Portalen ermittelt. In den kommenden Monaten wolle die Kanzlei auch Abmahnungen an Nutzer anderer Pornoportale schicken.
Vieles spricht dafür, dass die von der Kanzlei Urmann + Collegen im Zusammenhang mit der Streaming-Plattform Redtube Abgemahnten mittels sogenanntem Skimmed Traffic ermittelt wurden - bewiesen ist es nicht.
Der Münchner Stadtrat hat das Limux-Projekt für beendet erklärt. Nach 10 Jahren Umstellung startet damit nun der Regelbetrieb von Linux-Systemen an fast 15.000 Arbeitsplätzen.
Ein Gutachten der Kanzlei von Christian Solmecke kommt zu dem Schluss, dass eine ältere Mandatsvereinbarung illegal gewesen ist. U+C sind der Abmahner vermeintlicher Nutzer der Streaming-Plattform Redtube.com.
Mozillas Firefox wird künftig ein H.264-Modul von Cisco verwenden. Cisco übernimmt sämtliche Verpflichtungen der Patentlizenzen. Nun steht der Quellcode dazu auf Github zum Download bereit.
Europäische Verbraucherschützer haben den Vorschlag von Google im Streit um den Machtmissbrauch bei der Websuche mit scharfen Worten abgelehnt. Damit wird eine Milliardenstrafe für Google immer wahrscheinlicher.
TSMC hat bekanntgegeben, dass die Vorserienfertigung des 16-Nanometer-Prozesses gestartet wurde. Im Oktober hatte TSMC das Frühjahr 2015 als Startzeitpunkt für Großaufträge angeben, weshalb die frühe Testphase nicht überrascht.
Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) warnt vor dem Umgang mit Bitcoin. Es drohten Geldverlust, Hackerangriffe und Diebstahl. Die EBA prüft derzeit, ob eine Regulierung und Aufsicht möglich ist.
Noch-Microsoft-Chef Steve Ballmer hat erläutert, warum er Windows Vista als den größten Fehler sieht, den er bei Microsoft gemacht hat. Auch an Microsofts Spielekonsole Xbox äußert er Kritik.
Apple hat die Gliph-Entwickler vor die Wahl gestellt: Entweder sie entfernen die Zahlungsmöglichkeit mit Bitcoin oder sie werden komplett aus dem App Store entfernt. Es ist nicht das erste Mal, dass Bitcoin-Anwendungen Apples Unmut erwecken.
Apple darf weiterhin seine mobilen Geräte in Südkorea verkaufen. Ein Bezirksgericht in Seoul hat eine entsprechende Klage Samsungs abgewiesen, Apple habe in Südkorea gegen drei seiner Patente verstoßen.
Von Handys, Smartphones oder Laptops soll im Flugzeug keine Gefahr mehr ausgehen - ihre Nutzung bleibt trotzdem eingeschränkt. In den USA und der EU kommt aber endlich Bewegung in die Sache.
Der Generalbundesanwalt Harald Range sieht gegenwärtig kein Grund für ein Ermittlungsverfahren gegen ausländische Geheimdienste. Es gebe bislang keine konkreten Anhaltspunkte für eine systematische Überwachung.
Wenn Computerspiele und das Internet Drogen wären, dann wären 2,5 Prozent der Nutzer zwischen 12 und 25 Jahren schwer abhängig. Das ist letztlich das Ergebnis einer jetzt veröffentlichten Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
In Bitcoin 0.8.6 ist die Limitierung für gebührenfreie Transaktionen herabgesetzt worden. Damit soll die Clientsoftware für die virtuelle Währung an die höheren Wechselkurse von Bitcoin und US-Dollar angepasst werden.
Sky startet am 12. Dezember 2013 eine Onlinevideothek unter dem Titel Snap. Das Angebot soll laut unbestätigten Informationen mehr als 1.000 Programme im Bereich Filmen und Serien bieten.
Sollte nach einem Spielekauf bei GOG der erworbene Titel nicht funktionieren, erstattet Good Old Games den vollständigen Kaufpreis zurück. Voraussetzung hierfür ist, dass die Systemanforderungen erfüllt werden und der Support kontaktiert wurde.
Update Die Kanzlei U+C, die im Moment zahlreiche Abmahnungen wegen des Streamings von Pornovideos verschickt, wehrt sich gegen gefälschte Abmahnungen in ihrem Namen. Dabei geben die Anwälte aber riskante Tipps, die man keinesfalls befolgen sollte.
Per Klage soll geklärt werden, woher die IP-Adressen für die Streaming-Abmahnungen von U+C zu Redtube.com stammen und wie die Rechtsanwälte an sie gelangt sind. Den geforderten Betrag sollten die Abgemahnten nicht zahlen, raten Verbraucherschützer.
Foxconn soll planen, 6,8 Millionen US-Dollar in Startups zu investieren, die Wearables entwickeln. Damit möchte der Auftragsfertiger in einem weiteren Geschäftsfeld aktiv werden.
Die NSA nutzt Tracking-Cookies, um Zielpersonen im Netz zu identifizieren, insbesondere ein Cookie von Google komme dabei zum Einsatz, berichtet die Washington Post.
EU-Kartellwächter Joaquin Almunia warnt den finnischen Konzern vor dem Missbrauch seiner Patente. Vor wenigen Tagen hat auch die EU der Übernahme von Nokias Mobiltelefonsparte durch Microsoft zugestimmt.