Redtube-Abmahnungen: Landgericht Köln überdenkt Entscheidungen

In den kommenden Tagen will das Landgericht Köln einige Entscheidungen zu den Abmahnungen im Fall Redtube veröffentlichen. Bisher gibt es über 50 Beschwerden gegen die Herausgabe von Adressen, wie das Gericht erklärte.

Artikel veröffentlicht am , /
Das Kölner Landgericht
Das Kölner Landgericht (Bild: LG Köln)

Das Landgericht Köln, das wegen der Abmahnungen durch die Kanzlei U+C in der Kritik steht, tritt nun die Flucht nach vorne an. Dazu will es unter anderem solche Bescheide veröffentlichen, bei denen den Anträgen von U+C auf die Herausgabe von Postanschriften auf Basis der gesammelten IP-Adressen nicht stattgegeben wurde. Dies teilte das Gericht in einer bisher nur per E-Mail verbreiteten Erklärung mit, die Golem.de vorliegt.

Darin betont das Gericht, dass die Kammern, welche den Anträgen entsprochen haben, "die inzwischen aufgetauchten Bedenken u.a. an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlung der IP-Adressen für beachtlich halten". Daher sollten die Entscheidungen nun überdacht werden, manche der Beschlüsse könnten sogar aufgehoben werden. Die Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft wegen mutmasslicher eidesstattlicher Falsschaussage werden fortgeführt.

Weiter teilt das Gericht mit: "In den von diesen Kammern erteilten Hinweisen wird auch thematisiert, dass die Frage der urheberrechtlichen Einordnung des 'Streaming' juristisch umstritten ist und daher möglicherweise die Rechtsverletzung nicht offensichtlich im Sinne von § 101 Abs. 9 UrhG sein könnte."

Inzwischen sind in Köln über 50 Beschwerden zu den Anträgen eingegangen, einige davon hat das Gericht auch bereits schriftlich beantwortet. In Auszügen aus diesen Antworten ist unter anderem zu lesen, dass die Kammern die Rechtmässigkeit von Streaming für nicht abschließend geklärt halten. Sie verweisen allerdings auch auf den §44a des Urheberrechts, der für Streaming zur Anwendung kommen könnte. Diese Einschätzungen decken sich mit denen des Medienrechtlers Gerald Spindler, der in einem Interview sagte, um das festzustellen, wäre nur ein einziges Urteil nötig.

Das Landgericht Köln will zu den abgelehnten Anträgen von U+C unter der Adresse nrwe.de in den kommenden Tagen auch zwei Dokumente mit den Ablehnungen veröffentlichen. Sie sollen dann in der dortigen Datenbank unter den Aktenzeichen 228 O 173/13 und 214 O 190/13 zu finden sein. Mit einer Bearbeitung aller Beschwerden ist laut dem Gericht aber frühestens im Januar 2014 zu rechnen.

Auf die Frage von Golem.de, ob die Richter damit auf den öffentlichen Druck zu einer zweifelhaften Entscheidung reagieren, sagte Gerichtssprecher Christian Hoppe: "Das ist eine Wertung, die von einzelnen Medien vorgenommen wurde. Richtig daran ist, dass die Kammern mitgeteilt haben, dass sie voraussichtlich nicht mehr an ihrem ursprünglichen Beschluss festhalten. Sie haben angekündigt, ihre Entscheidung überdenken zu wollen."

Der Rechtsanwalt Christian Solmecke kommentierte: "Die Neubewertung des Falles durch das Landgericht Köln kann somit als spektakulär und als große Erleichterung für alle Betroffenen angesehen werden. Jetzt bleibt abzuwarten, ob die Betroffenen in den kommenden Wochen noch selbst tätig werden müssen oder ob das Gericht einen Weg findet, die Beschwerden von sich aus aufzuheben. Bislang sind offenbar schon 50 Beschwerden erhoben worden. Darüber soll allerdings erst im Januar 2014 entschieden werden.".

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janitor 22. Dez 2013

Diese schwammigen Formulierungen gibts oft in unseren Gesetzten. Z.B. die...

crazypsycho 21. Dez 2013

Das ist nur eine Frage der Zeit. Und die Rechtslage ist mit §44a und §53 UrhG auf Seiten...

Abseus 21. Dez 2013

Ja und? Vorher war es nur eine Auffassung? Jetzt fangen es die Gerichte an so zu sehen!

SternchenAgain 21. Dez 2013

Vor allem will ich nicht wissen was der alles da in der Klappsmühle gesehen und gehört...



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