Streaming: Redtube erwirkt einstweilige Verfügung gegen Abmahner

Jetzt ist das Streamingportal Redtube selbst gegen die Abmahnwelle erfolgreich vorgegangen. Gegen The Archive AG hat Redtube eine einstweilige Verfügung erwirkt. Ab sofort dürfen keine Abmahnungen mehr verschickt werden.

Artikel veröffentlicht am ,
Das Landgericht Hamburg
Das Landgericht Hamburg (Bild: LG Hamburg)

Vor dem Hamburger Landgericht hat das Streamingportal Redtube eine einstweilige Verfügung gegen die Schweizer The Archive AG erwirkt. Demnach dürfen ab sofort keine Abmahnungen mehr verschickt werden, berichtet die Frankfurter Rundschau. Die Abmahnungen werden durch die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen verschickt, die The Archive AG vertritt.

Durch die einstweilige Verfügung ist es The Archive AG verboten, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform Redtube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Besucher das Urheberrecht von The Archive AG verletzt hätten, zitiert Die Frankfurter Rundschau die Pressemitteilung von Redtube. Das gelte für alle Videos, an denen The Archive AG Urheberrechte geltend mache.

Verletzung der Privatsphäre aus finanziellem Interesse

Es sei zudem eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung persönlicher Daten und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert werde, heißt es weiter in Redtubes Pressemitteilung. Die Entscheidung des Hamburger Landgerichts sei nicht nur ein Sieg für die Nutzer von Redtube, sondern für jede Person, die Streamingwebseiten besuche, zitiert die Frankfurter Rundschau Redtubes Vizepräsident Alex Taylor.

Wenige Tage zuvor hatte das Landgericht Köln verkündet, es werde einige Entscheidungen zur Herausgabe von Postanschriften auf Basis gesammelter IP-Adressen nochmals überdenken. In einer Erklärung betont das Gericht, dass die Kammern, welche den Anträgen entsprochen haben, "die inzwischen aufgetauchten Bedenken u. a. an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlung der IP-Adressen für beachtlich halten".

Streaming juristisch umstritten

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hatte Strafanzeige gegen die beteiligten Anwälte, den Rechteinhaber sowie den Ermittler der IP-Adressen gestellt, weil erhebliche Zweifel bestünden, ob die Beschaffung der IP-Adressen rechtmäßig erfolgt sei.

Außerdem teilte das Gericht mit: "In den von diesen Kammern erteilten Hinweisen wird auch thematisiert, dass die Frage der urheberrechtlichen Einordnung des 'Streaming' juristisch umstritten ist und daher möglicherweise die Rechtsverletzung nicht offensichtlich im Sinne von § 101 Abs. 9 UrhG sein könnte."

Experten wie der Medienrechtsprofessor Gerald Spindler bezweifeln, dass das Ansehen von Streams im Netz normalerweise eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Die Linke hatte in einer Kleinen Anfrage im Bundestag von der Bundesregierung verlangt, Stellung zu beziehen, ob "das reine Betrachten eines Videostreams" als "urheberrechtlich relevante Vervielfältigung" bewertet wird und "unter welchen Voraussetzungen" dies als "illegal und damit abmahnwürdig" bewertet wird.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


volkskamera 29. Dez 2013

So langsam wirds interessant: http://www.focus.de/digital/internet/zweifel-im-redtube...

crazypsycho 27. Dez 2013

Also wenn man in diversen Foren Berichte von Betroffenen ließt, welche noch ihren...

GodsBoss 25. Dez 2013

Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Bei den RedTube-Abmahnungen wurden...

crazypsycho 23. Dez 2013

Diese Anzeige scheint doch mal richtig zielführend formuliert zu sein. Hoffen wir das beste!



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Update für Google Maps
Google Street View kehrt nach Deutschland zurück

Nach 13 Jahren aktualisiert Google die Straßenfotos für Street View. Dafür verschwindet zuerst das gesamte alte Bildmaterial.

Update für Google Maps: Google Street View kehrt nach Deutschland zurück
Artikel
  1. The Lost Crown: Ubisoft stellt neues Prince of Persia vor
    The Lost Crown
    Ubisoft stellt neues Prince of Persia vor

    Ein Elitekrieger namens Sargon ist die Hauptfigur im nächsten Prince of Persia. Es ist inspiriert von Metroidvania und erscheint Anfang 2024.

  2. Polaris: Bundeswehr will neues Aerospike-Raketentriebwerk
    Polaris
    Bundeswehr will neues Aerospike-Raketentriebwerk

    Den Auftrag für das neue Triebwerk hat die Bundeswehr an das deutsche Start-up Polaris gegeben, das damit in die Luftfahrtgeschichte eingehen kann.

  3. Pharo: Guter Einstieg in die objektorientierte Programmierung
    Pharo
    Guter Einstieg in die objektorientierte Programmierung

    Pharo ist eine von Smalltalk abgeleitete Programmiersprache und gut für alle, die sich mit objektorientierter Programmierung vertraut machen wollen. Eine Einführung.
    Eine Anleitung von Christophe Leske

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • MindStar: Corsair Crystal 570X RGB Mirror 99€, be quiet! Pure Base 500 59€, Patriot Viper VENOM RGB DDR5-6200 32 GB 109€ • Acer XZ322QUS 259€ • Corsair RM750x 108€ • Corsair K70 RGB PRO 135€ • PS5-Spiele & Zubehör bis -75% • Chromebooks bis -32% • NBB: Gaming-Produkte bis -50% [Werbung]
    •  /