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Generalbundesanwalt: "Keine Anhaltspunkte für eine systematische Überwachung"

Der Generalbundesanwalt Harald Range sieht gegenwärtig kein Grund für ein Ermittlungsverfahren gegen ausländische Geheimdienste. Es gebe bislang keine konkreten Anhaltspunkte für eine systematische Überwachung.
/ Jörg Thoma
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Generalstaatsanwalt Range hat keine Anhaltspunkte für eine systematische Überwachung. (Bild: JOHN MACDOUGALL/AFP/Getty Images)
Generalstaatsanwalt Range hat keine Anhaltspunkte für eine systematische Überwachung. Bild: JOHN MACDOUGALL/AFP/Getty Images

Deutschlands oberster Staatsanwalt ist inzwischen davon überzeugt, dass sich ausländische Geheimdienste keiner illegalen Abschöpfung von Daten in Deutschland schuldig gemacht haben. Es gebe nach mehrmonatigen Ermittlungen seiner Behörde keine Anhaltspunkte, dass "die NSA oder das GCHQ den deutschen Telefon- und Internetverkehr systematisch überwacht haben.", beispielsweise über den Zugriff auf Internetknotenpunkte oder Glasfaserkabel in Deutschland.

Der US-Geheimdienst NSA soll nach einer internen Überprüfung die Handyüberwachung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Sommer dieses Jahres beendet haben. Wie das Wall Street Journal unter Berufung auf Regierungsbeamte berichtet(öffnet im neuen Fenster), hatte US-Präsident Barack Obama die Revision der US-Geheimdienstpraktiken angeordnet und erst dadurch von dem Spähangriff auf Merkel sowie auf 35 weitere internationale Spitzenpolitiker erfahren. Dazu gebe es laut Range bislang aber keine gesicherten Tatsachen, sagte der Generalbundesanwalt laut der Welt(öffnet im neuen Fenster) auf der Jahrespressekonferenz seiner Behörde in Karlsruhe.

Kein Anfangsverdacht aus "angeblichen NSA-Dokumenten"

Die bislang veröffentlichten "angeblichen NSA-Dokumente" reichten indes nicht aus, um einen Anfangsverdacht für ein Ermittlungsverfahren zu begründen. Seine Behörde werde prüfen, von wem das Dokument stamme "und ob es authentisch und inhaltlich plausibel ist," sagte Range.

Im Rahmen eines Prüf- und Beobachtungsverfahrens, das die Generalbundesanwaltschaft bereits im Juni eingeleitet hat, tue seine Behörde "alles was rechtlich möglich ist," versicherte Range. "Dieser Komplex entwickelt sich noch dynamisch."

Range ist davon überzeugt, "dass vorgeblich aus dem Fundus von Edward Snowden stammende Dokumente nicht ohne Weiteres geeignet sind, illegale Aktivitäten der NSA in Deutschland zu belegen." Die in den Unterlagen erwähnten Daten aus Bad Aibling in Deutschland sollen stattdessen von der rechtmäßigen Fernmeldeüberwachung des deutschen Nachrichtendienstes BND in Afghanistan stammen.

Terroristische Ausbildung im Internet

Stattdessen mache ihm der religiös motivierte "Terror von nebenan" Sorgen, sagte Range. Terroristen müssten heutzutage "kein Ausbildungslager einer Terrororganisation im Ausland durchlaufen. Alles, was sie benötigen, halten das Internet und der Elektrofachmarkt bereit."

Es gebe gegenwärtig "keine belastbaren Angaben für Anschlagspläne in Deutschland," sagte Range. Es laufe aber ein Ermittlungsverfahren gegen sechs mutmaßliche Islamisten, die am Krieg in Syrien teilnähmen. 200 weitere junge Männer aus Deutschland stünden dort unter Beobachtung. Unklar sei aber, ob sie in Syrien humanitäre Hilfe leisten oder sich am "am sogenannten Dschihad" beteiligen.

Für weitere Hintergründe zur NSA-Affäre aktualisiert Golem.de fortlaufend diese beiden Artikel:

Chronologie der Enthüllungen

Glossar zur NSA-Affäre


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