Samsung vs. Apple: Kein Einfuhrverbot für Apple in Südkorea
Apple darf weiterhin seine mobilen Geräte in Südkorea verkaufen. Ein Bezirksgericht in Seoul hat eine entsprechende Klage Samsungs abgewiesen, Apple habe in Südkorea gegen drei seiner Patente verstoßen.

Im weltweiten Patentstreit der beiden Smartphone-Hersteller Samsung und Apple hat Samsung in seiner Heimat Südkorea eine Niederlage vor Gericht erfahren. Das Seoul Central District Court wies am heutigen Donnerstag eine Schadenersatzklage gegen den US-Konkurrenten ab. Samsung wirft Apple vor, mit seinen Produkten gegen drei seiner Mobilfunkpatente verstoßen zu haben. Das Gericht kam allerdings zu dem Urteil, dass die Technik im iPhone 4S, iPhone 5 und iPad 2 nicht gegen die Patente des Konkurrenten verstoßen hat. Damit wurden auch das angestrebte Verkaufsverbot für die Apple-Geräte und die geforderte Schadenersatzzahlung von 100.000.000 Won (etwa 69.000 Euro) zurückgewiesen, berichtet die Financial Times.
Apple-Sprecher Steve Park sagte, der Konzern sei froh, dass das koreanische Gericht damit dem Urteil vieler anderer Gerichte weltweit gefolgt sei. Auch diese hätten zugunsten "echter Innovation" und gegen die "lächerlichen Forderungen" von Samsung entschieden. Samsung gab bekannt, es werde das Urteil eingehend prüfen und danach entscheiden, ob Einspruch erhoben wird. Da Apple kontinuierlich gegen Samsungs Mobilfunkpatente verstoßen habe, werde Samsung die nötigen Schritte einleiten, um das geistige Eigentum des Unternehmens zu schützen.
Der Patentstreit setzt sich fort
Dieses Urteil ist nur eines von vielen. Am 21. November 2013 wurde Samsung von einem US-Gericht in Kalifornien zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 290 Millionen US-Dollar wegen Patentverletzungen in insgesamt 13 Samsung-Geräten verurteilt. Der Schadenersatz beläuft sich einschließlich der vorherigen Urteile auf insgesamt 929 Millionen US-Dollar.
Am 23. November 2013 setzte das Mannheimer Landgericht eine Klage von Samsung vorerst aus. Apple wird vorgeworfen, gegen ein Patent zur Verstärkung des Signals der Telekommunikation des 3G-Netzes verstoßen zu haben. Das Landgericht Mannheim bezweifelt, dass das von Samsung bemängelte Patent gültig sei. Eine endgültige Entscheidung vor dem Bundespatentgericht steht noch aus.
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