Porno-Abmahnungen: U+C hat bereits in anderen Portalen ermittelt
Die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) hat noch einiges vor. Man habe bereits in anderen Pornoportalen ermittelt, erklärte Thomas Urmann von U+C in einem Bericht der Welt am Sonntag(öffnet im neuen Fenster) . Redtube sei eher ein Testballon gewesen. Urmann rechnet damit, "in den kommenden Monaten auch Nutzer der anderen Portale anzuschreiben" . Mitte vergangener Woche hieß es noch, dass U+C vorhabe, weitere Streaming-Plattformen zu überwachen . Es war nicht bekannt, dass bereits ermittelt wurde.
Das Landgericht Köln hatte einem Antrag von U+C stattgegeben, die Daten zu den IP-Adressen der Nutzer der Pornoplattform Redtube.com herauszugeben. Von den Streaming-Abmahnungen dürften weit über 10.000 Menschen betroffen sein, die genaue Zahl ist nicht bekannt.
Urmann beklagte sich der Zeitung gegenüber, dass er Filesharing-Fälle nicht mehr kostendeckend verfolgen könne: "Auf den Peer2Peer-Netzwerken ist niemand mehr unterwegs, dabei kommen nicht genügend Fälle zusammen." Für ihn sei das ein Indiz, dass die Nutzer vorsichtiger geworden seien.
Laut Urmann geht es der gesamten Pornobranche ziemlich schlecht. "Wo früher große Firmen mit mehreren Hundert Angestellten arbeiteten, verwalten heute wenige Leute die alten Urheberrechte und trauern den guten alten Zeiten hinterher" , meint Urmann mitfühlend.
Betroffene können Schadensersatz verlangen
Wer von U+C ein Abmahnschreiben wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung erhalten und das geforderte Geld gezahlt hat, könne Schadensersatz vom Land Nordrhein-Westfalen verlangen, erklärte der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke dem Focus(öffnet im neuen Fenster) . Bereits Anfang vergangener Woche erklärte Solmecke : "Damit lässt sich feststellen, dass die Beschlüsse schlichtweg falsch sind und eine Auskunft nie hätte erteilt werden dürfen. Wäre den Richtern am Landgericht Köln der komplette Sachverhalt bekannt gewesen, hätten sie erkannt, dass eine Urheberrechtsverletzung nicht gegeben ist, und daher wäre keine Auskunft erteilt worden."
Laut Focus sehen auch Verbraucherschützer die Aktion der Massenabmahnungen kritisch. Michaela Zinke, eine Expertin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, sieht darin einen klaren Missbrauch der Rechtslage. Gerichte dürften nicht massenhaft Daten herausgeben. Der Verband wolle sich für strengere gesetzliche Regeln einsetzen, damit es Abmahn-Anwälten künftig erschwert werde, an Privatadressen zu gelangen.
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