Porno-Abmahnungen: Bundesregierung soll erklären, ob Streaming illegal ist

Eine Anfrage im Bundestag soll die Bundesregierung im Fall Redtube dazu zwingen, Position zum Streaming zu beziehen. Verbraucherschützer klagen zudem gegen die beteiligten Anwälte, den Rechteinhaber und die Ermittler der IP-Adressen.

Artikel veröffentlicht am ,
Die Abgemahnten wurden wohl über einen Adult Traffic Broker auf Redtube umgeleitet.
Die Abgemahnten wurden wohl über einen Adult Traffic Broker auf Redtube umgeleitet. (Bild: Redtube)

Eine Kleine Anfrage der Partei Die Linke soll die Bundesregierung dazu bringen zu klären, ob die Nutzung von Streaming-Plattformen eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das gab die Rechtsanwältin Halina Wawzyniak von der Fraktion der Partei bei Twitter bekannt. Die Bundesregierung solle Stellung beziehen, ob "das reine Betrachten eines Videostreams" als "urheberrechtlich relevante Vervielfältigung" bewertet wird, und "unter welchen Voraussetzungen" dies als "illegal und damit abmahnwürdig" bewertet wird, heißt es in der Anfrage.

Zudem wird gefragt, ob die Regierung konkrete Pläne habe, "rechtlich verbindlich zu regeln, ob das reine Betrachten eines Videostreams eine Vervielfältigung darstellt".

Das Landgericht Köln hatte Anträgen stattgegeben, die Daten zu IP-Adressen angeblicher Nutzer der Pornoplattform Redtube.com herauszugeben. Von den Streaming-Abmahnungen durch die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen dürften weit über 10.000 Menschen betroffen sein.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat Strafanzeige gegen die beteiligten Anwälte, den Rechteinhaber sowie den Ermittler der IP-Adressen gestellt, weil erhebliche Zweifel bestünden, ob die Beschaffung der IP-Adressen rechtmäßig erfolgt sei. Die Verbraucherschützer befürchten, dass die IP-Adressen sowie die Benutzerkennungen und weitere ermittelte Inhalte aus einer "nichtöffentlichen Datenübermittlung" stammen könnten. Das Streamen von Pornos sei "dem höchstpersönlichen Lebensbereich der Betroffenen zuzuordnen und nicht für Dritte bestimmt". Urheberrechtsexperte Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg: "Sollten sich die Beteiligten mittels technischer Mittel Daten verschafft haben, die nicht für sie bestimmt waren, könnte eine strafbare Datenbeschaffung vorliegen. Daher haben wir Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt."

Ob durch das Streamen Urheberrechte verletzt würden, sei noch nicht höchstrichterlich geklärt. Es habe sich eine "Abmahnindustrie formiert, der es insbesondere darum geht, durch die Einschüchterung von Verbrauchern schnelles Geld zu verdienen".

Besonders wegen der Signalwirkung für Nachahmer, der Vielzahl der betroffenen Verbraucher und des hohen öffentlichen Interesses hält die Verbraucherzentrale Brandenburg auch die strafrechtliche Überprüfung für wichtig.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat wegen des Verdachts der Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Die Rechtsanwaltskanzlei Werdermann / von Rüden hat aus Justizkreisen erfahren, dass das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen mit den weiteren Ermittlungen beauftragt wurde.

Die falschen Angaben könnten gemacht worden sein, um an die Daten zehntausender Anschlussinhaberdaten zu gelangen. Den Anwälten "liegt seit zehn Tagen eine solche eidesstattliche Versicherung eines Mitarbeiters der itGuards Inc. vor".

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


klaus.bauer3 24. Dez 2013

wo sind wir denn? Die Legislative beschließt Gesetze, die Judikative wendet diese an...

nille02 23. Dez 2013

Wird noch als Feature beworben.

Headhunter 22. Dez 2013

Die haben nicht nur 2013 sich als Massen-Abmahner betätigt!! http://conlegi.de/das...

Headhunter 22. Dez 2013

http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2013/12/Strafanzeige-gegen-Thomas...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Update für Google Maps
Google Street View kehrt nach Deutschland zurück

Nach 13 Jahren aktualisiert Google die Straßenfotos für Street View. Dafür verschwindet zuerst das gesamte alte Bildmaterial.

Update für Google Maps: Google Street View kehrt nach Deutschland zurück
Artikel
  1. Porsche Mission X: Elektrisches Hypercar mit Flügeltüren vorgestellt
    Porsche Mission X
    Elektrisches Hypercar mit Flügeltüren vorgestellt

    Sollte der Mission X in Serie gehen, soll er laut Porsche das schnellste Serienauto auf der Nordschleife sein. Und doppelt so schnell laden wie ein Taycan.

  2. Polaris: Bundeswehr will neues Aerospike-Raketentriebwerk
    Polaris
    Bundeswehr will neues Aerospike-Raketentriebwerk

    Den Auftrag für das neue Triebwerk hat die Bundeswehr an das deutsche Start-up Polaris gegeben, das damit in die Luftfahrtgeschichte eingehen kann.

  3. Pharo: Guter Einstieg in die objektorientierte Programmierung
    Pharo
    Guter Einstieg in die objektorientierte Programmierung

    Pharo ist eine von Smalltalk abgeleitete Programmiersprache und gut für alle, die sich mit objektorientierter Programmierung vertraut machen wollen. Eine Einführung.
    Eine Anleitung von Christophe Leske

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • MindStar: Corsair Crystal 570X RGB Mirror 99€, be quiet! Pure Base 500 59€, Patriot Viper VENOM RGB DDR5-6200 32 GB 109€ • Acer XZ322QUS 259€ • Corsair RM750x 108€ • Corsair K70 RGB PRO 135€ • PS5-Spiele & Zubehör bis -75% • Chromebooks bis -32% • NBB: Gaming-Produkte bis -50% [Werbung]
    •  /