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Porno-Abmahnungen: Bundesregierung soll erklären, ob Streaming illegal ist

Eine Anfrage im Bundestag soll die Bundesregierung im Fall Redtube dazu zwingen, Position zum Streaming zu beziehen. Verbraucherschützer klagen zudem gegen die beteiligten Anwälte, den Rechteinhaber und die Ermittler der IP-Adressen.
/ Achim Sawall
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Die Abgemahnten wurden wohl über einen Adult Traffic Broker auf Redtube umgeleitet. (Bild: Redtube)
Die Abgemahnten wurden wohl über einen Adult Traffic Broker auf Redtube umgeleitet. Bild: Redtube

Eine Kleine Anfrage(öffnet im neuen Fenster) der Partei Die Linke soll die Bundesregierung dazu bringen zu klären, ob die Nutzung von Streaming-Plattformen eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das gab die Rechtsanwältin Halina Wawzyniak von der Fraktion der Partei bei Twitter(öffnet im neuen Fenster) bekannt. Die Bundesregierung solle Stellung beziehen, ob "das reine Betrachten eines Videostreams" als "urheberrechtlich relevante Vervielfältigung" bewertet wird, und "unter welchen Voraussetzungen" dies als "illegal und damit abmahnwürdig" bewertet wird, heißt es in der Anfrage.

Zudem wird gefragt, ob die Regierung konkrete Pläne habe, "rechtlich verbindlich zu regeln, ob das reine Betrachten eines Videostreams eine Vervielfältigung darstellt" .

Das Landgericht Köln hatte Anträgen stattgegeben, die Daten zu IP-Adressen angeblicher Nutzer der Pornoplattform Redtube.com herauszugeben. Von den Streaming-Abmahnungen durch die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen dürften weit über 10.000 Menschen betroffen sein.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat Strafanzeige gegen die beteiligten Anwälte, den Rechteinhaber sowie den Ermittler der IP-Adressen gestellt, weil erhebliche Zweifel bestünden, ob die Beschaffung der IP-Adressen rechtmäßig erfolgt sei. Die Verbraucherschützer befürchten, dass die IP-Adressen sowie die Benutzerkennungen und weitere ermittelte Inhalte aus einer "nichtöffentlichen Datenübermittlung" stammen könnten. Das Streamen von Pornos sei "dem höchstpersönlichen Lebensbereich der Betroffenen zuzuordnen und nicht für Dritte bestimmt" . Urheberrechtsexperte Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg: "Sollten sich die Beteiligten mittels technischer Mittel Daten verschafft haben, die nicht für sie bestimmt waren, könnte eine strafbare Datenbeschaffung vorliegen. Daher haben wir Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt."

Ob durch das Streamen Urheberrechte verletzt würden, sei noch nicht höchstrichterlich geklärt. Es habe sich eine "Abmahnindustrie formiert, der es insbesondere darum geht, durch die Einschüchterung von Verbrauchern schnelles Geld zu verdienen" .

Besonders wegen der Signalwirkung für Nachahmer, der Vielzahl der betroffenen Verbraucher und des hohen öffentlichen Interesses hält die Verbraucherzentrale Brandenburg auch die strafrechtliche Überprüfung für wichtig.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat wegen des Verdachts der Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Die Rechtsanwaltskanzlei Werdermann / von Rüden hat aus Justizkreisen erfahren, dass das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen mit den weiteren Ermittlungen beauftragt wurde.

Die falschen Angaben könnten gemacht worden sein, um an die Daten zehntausender Anschlussinhaberdaten zu gelangen. Den Anwälten "liegt seit zehn Tagen eine solche eidesstattliche Versicherung(öffnet im neuen Fenster) eines Mitarbeiters der itGuards Inc. vor."


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