Trotz seines Vermögens von 67,6 Milliarden US-Dollar lässt sich Mark Zuckerberg den Personenschutz bezahlen. Derweil rollt bei Meta die zweite Welle der Massenentlassungen.
Die 300-mm-Bump- und Sort-Linien in Dresden werden zum Jahresende abgeschaltet. Wie viele Arbeitsplätze die Fab 1 von Globalfoundries verliert, ist noch unklar.
Amazon verlangt ab Mai 2023 von seinen Mitarbeitern, mindestens drei Tage pro Woche im Büro zu arbeiten, um Zusammenarbeit und Unternehmenskultur zu stärken.
Ihr kommt hier nicht rein! Zur Übernahme von Activision Blizzard, zu Call of Duty und zum Stand des Verhältnisses von Sony und Microsoft gibt es neue Informationen
Der Chipkonzern will mit seinem Milliardenprojekt in Sachsen 1.000 Arbeitsplätze schaffen. Die Politik will so den Halbleiterstandort Deutschland stärken.
Glasfaser Direkt hat seinen britischen Investor verloren und ist zahlungsunfähig. In zwei Fällen stand das Unternehmen im direkten Wettbewerb mit der Telekom.
Die Ausschussrate der in Indien produzierten iPhone-Gehäuse ist zu hoch und es gibt bürokratische Probleme. Experten bewerten Apples Indien-Pläne aber positiv.
Chefs von Devs Im Fireside Chat von Golem.de teilen spannende IT-Führungspersönlichkeiten ihre Erfahrungen. Heute: André Neubauer, CTO von Trusted Shops, über den ChatGPT-Hype und andere Herausforderungen.
Der jährlichen Umfrage von Zend zufolge ist PHP 7.4 nach wie vor die am weitesten verbreitete Version. Mehr als 50 Prozent der Befragten setzen sie ein.
Mit fast 5 Prozent gehört der Konzern zu den Großaktionären der Vodafone Group. Liberty Global hat damit weitere Optionen bei dem globalen Konzern Vodafone.
Mit der Energiewende müssen die Versorger Riesenmengen an neuen Daten verarbeiten. Gleichzeitig lanciert ihr wichtigster IT-Dienstleister SAP eine Cloudlösung. Große Versorger stehen am Scheideweg.
Die Europäische Kommission hat die Gründung eines Joint Ventures für Werbung auf Basis von Kundendaten genehmigt. Telekom, Orange, Telefónica und Vodafone arbeiten zusammen.
Die Verbraucherzentrale wirft Eventim vor, bei der Rückabwicklung zu Unrecht Gebühren einzubehalten. Die Onlineplattform sieht die Praxis durch den Bundesgerichtshof gedeckt.