Mangelhafter Whistleblower-Schutz: EU-Kommission verklagt Deutschland

Die EU-Kommission will juristisch gegen Deutschland und sieben weitere EU-Staaten vorgehen. Die Mitgliedstaaten hätten eine EU-Richtlinie zum besseren Schutz von Whistleblowern bislang nicht vollständig umgesetzt und die Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt, heißt es in einer Mitteilung vom 15. Februar 2023(öffnet im neuen Fenster) .
Sollte der Gerichtshof einen Verstoß gegen EU-Recht feststellen, drohen den Ländern bei fortdauernder Vertragsverletzung(öffnet im neuen Fenster) Strafzahlungen. Neben Deutschland werden auch Tschechien, Estland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn und Polen vor dem Gerichtshof verklagt.
Hintergrund der Klage ist eine EU-Richtlinie , die eigentlich schon bis Dezember 2021 in deutsches Recht hätte umgesetzt werden müssen. Doch die frühere Bundesregierung unter CDU/CSU und SPD konnte sich nicht auf eine gemeinsame Position einigen.
Unionsgeführte Länder blockieren Gesetzesänderung
Zwar beschloss die Ampelkoalition im Dezember 2022 eine entsprechende Gesetzesänderung, doch in der vergangenen Woche verweigerten unionsgeführte Bundesländer wie Bayern oder Hessen dem Gesetz seine Zustimmung . Nach der Ablehnung des Gesetzentwurfs muss voraussichtlich der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss aushandeln, der von beiden Gesetzgebungsorganen mitgetragen werden kann.
Begründet wurde die Ablehnung unter anderem mit einem zu hohen Aufwand für die Wirtschaft. Das Gesetz führe "in wirtschaftlich ohnehin schwierigen Zeiten zu hohen Kosten und zusätzlicher Bürokratie, gerade für kleinere und mittlere Unternehmen" , sagte der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Der hessische Justizminister Robert Poseck warnte vor dem Missbrauch der anonymen Meldewege. Diese könnte für Verunglimpfungen und Persönlichkeitsrechtverletzungen genutzt werden. "Nicht jeder Whistleblower führt Gutes im Schilde" , sagte der Minister.



