Grünheide: Umweltverbände klagen wegen Tesla gegen Landesumweltamt

Weitere Umweltverbände haben Klagen gegen das Brandenburger Umweltamt eingereicht, da sie sich in Umweltfragen bei Tesla nicht berücksichtigt fühlen.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Teslas Gigafactory Berlin im brandenburgischen Grünheide
Teslas Gigafactory Berlin im brandenburgischen Grünheide (Bild: Sean Gallup/Getty Images)

Die Zahl an Klagen gegen das Brandenburger Landesumweltamt im Zusammenhang mit einem Bescheid zum Widerspruch von Autobauer Tesla gegen Auflagen nimmt zu. Nach dem Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) wandten sich nun auch zwei Umweltverbände an das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder).

Der Naturschutzbund Brandenburg und die Grüne Liga Brandenburg hätten geklagt, weil sie vor dem Erlass des Widerspruchsbescheids nicht angehört worden seien, teilte das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am 17. Februar mit. Ein Entscheidungstermin sei nicht absehbar. Der WSE klagte gegen eine Entscheidung im Bescheid.

Tesla stellt seit März vergangenen Jahres in Grünheide bei Berlin Elektroautos her. Der Autobauer muss laut Brandenburger Umweltministerium mehr als 400 Auflagen und Nebenbestimmungen im Rahmen der umweltrechtlichen Genehmigung erfüllen. Ein Teil des Geländes liegt in einem Wasserschutzgebiet.

Das Unternehmen legte gegen einige Auflagen und Nebenbestimmungen Widerspruch beim Landesumweltamt ein. Die Landesbehörde reagierte darauf mit einem Bescheid vom 8. November 2022.

Umweltverbände beklagen mangelnde Beteiligung

Die Umweltverbände baten das Landesumweltamt, den Vollzug der Vorgaben auszusetzen, hatten damit aber keinen Erfolg. Sie sehen es als Fehler, nicht beteiligt worden zu sein, obwohl sie selbst ebenfalls Widerspruch gegen die Auflagen des Landes eingelegt hatten.

Das Landesamt für Umwelt änderte einige Vorgaben ab, wies einige zurück und hob manche auf. So wurden Formulierungen für Nachweismessungen an Immissionsorten und für die Vorgabe einer Störfallverordnung geändert, Nachweise für eine Werkfeuerwehr wurden neu formuliert.

Das Landesumweltamt hob auch Nebenbestimmungen ganz auf: So muss der WSE nicht mehr in alle grundwasserrelevanten Fragestellungen einbezogen werden. Daraufhin klagte der Wasserverband gegen die Landesbehörde.

Das Umweltministerium verteidigte die weggefallene Auflage zur Einbindung des lokalen Wasserverbands in allen Grundwasserfragen. Die Überwachung der Auflagen zum Schutz des Wasserschutzgebiets durch staatliche Stellen und Tesla selbst sei auch ohne die Auflage gewährleistet. Das Ministerium verwies darauf, dass in der Auflage Begriffe wie grundwasserrelevant nicht genug bestimmt gewesen seien.

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