In einem Spitzengespräch mit Vertretern von Wirtschaft und Verbänden zum Thema "Partnerschaft Sichere Internet-Wirtschaft" hat der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, auf die Probleme hingewiesen, die mit der neuen geplanten Internetüberwachung auf Unternehmen und Bürger zukommen könnten.
Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung versucht die Deutsche Telekom AG den Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) unter Druck zu setzen. Dieser hatte auf eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Bonn hingewiesen, das der Deutschen Telekom AG untersagt hatte, Kunden von Wettbewerbsunternehmen ohne jede schriftliche Einwilligung auf das Telekomnetz zurückzuschalten.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hat in Bonn das von ihm in Auftrag gegebene rechtswissenschaftliche Gutachten zum "Begriff der wesentlichen Leistungen nach ยง 33 des Telekommunikationsgesetzes" vorgelegt. Die Untersuchung wurde erstellt von Prof. Dr. Bernd Holznagel, Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster, und Prof. Dr. Christian Koenig, Zentrum für Europäische Integrationsforschung der Universität Bonn.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat ihre Entscheidung über die Entgelte für die letzte Meile veröffentlicht. So sinkt die Miete für eine Teilnehmeranschlussleitung von 25,40 DM auf 24,40 DM. Dem DSL-Preis der Telekom gab die RegTP zudem ihren Segen, verlangt aber, dass die Telekom auch ihren Wettbewerbern die DSL-Leitungen zur Verfügung stellt.
Die Vermittlung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post im Streit um die Inkasso-Gebühren für Call-by-Call ist beigelegt. Alle Parteien hätten dem vorgelegten Vermittlungsvorschlag der "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post" (RegTP) zugestimmt.
Mit einer einstweiligen Verfügung hat das Landgericht Bonn laut VATM der Deutschen Telekom AG verboten, Kunden von Wettbewerbsunternehmen ohne jede schriftliche Einwilligung auf das Telekomnetz zurückzuschalten. Mehrere türkische Mitbürger hatten eidesstattlich versichert, per Telefon zur Nutzung des Telekom-Tarif "Aktiv plus" überredet worden zu sein. Daraufhin wurden sie trotz Vertrages mit anderen privaten Telefonanbietern unter Hinweis auf das "Kleingedruckte" der Telekom automatisch wieder auf die DTAG umgeschaltet.
In dem seit einem Jahr andauernden Streit über die Fakturierungs- und Inkassoentgelte hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post jetzt in einem auf Wunsch der Deutschen Telekom AG und der neuen Wettbewerber angeregten Schlichtungsverfahren nach zahlreichen und intensiven Gesprächen einen Vermittlungsvorschlag für künftige Fakturierungs- und Inkassoentgelte vorgestellt.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hat heute in Berlin ein von ihm in Auftrag gegebenes Doppelgutachten zur "Marktbeherrschung und Marktabgrenzung auf Telekommunikationsmärkten" vorgestellt. Die Autoren der Studie, Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte, Hamburg, und Prof. Dr. Paul J. J. Welfens, Potsdam, kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die DTAG auf den Märkten der Telekommunikation nach wie vor marktbeherrschend sei und darum von einem funktionsfähigen Wettbewerb nicht gesprochen werden könne.
Als Hoffnung auf weitestgehende Kontinuität an der Spitze der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) begrüßte der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) die Wahl von Matthias Kurth (SPD) zu deren neuem Präsidenten.
"Offensichtlich verwechselt die Deutsche Telekom AG (DTAG) bei ihrem angekündigten Angebot von 17,40 Euro für die Miete des blanken Kupferkabels zum Endkunden Euro mit D-Mark", äußert sich der VATM entrüstet in einer Pressemitteilung. Statt bisher 25,40 DM fordert die Telekom in Zukunft 17,40 Euro als Miete für eine Teilnehmeranschlussleitung von ihren Wettbewerbern. Allerdings muss über die Festsetzung des Preises die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) entscheiden.
Nach dem Angebot der Deutschen Telekom für die Einführung einer Großhandelsflatrate hat AOL Deutschland bereits Kritik an dem Modell geübt.
AOL-Geschäftsführer und VATM Präsidiumsmitglied Uwe Heddendorp begrüßten die Äußerung von Ron Sommer über die Einführung eines Großhandelstarifes nach dem Vorbild Großbritanniens. Der Telekom-Chef hatte in Wien bei einem Pressegespräch gesagt, er strebe einen Pauschaltarif nach britischem Vorbild an.
Während der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Dr. Alfred Tacke, auf dem Fachkongress "Political Strategies for E-Success" in Berlin den Wettbewerb in der Telekommunkation als Wegbereiter der neuen Wissensgesellschaft und wachsenden Internetnutzung beschwörte, holt der Unterausschussvorsitzende für Telekommunikation und Post, Klaus Barthel, SPD, in einem heute veröffentlichten Thesenpapier zu einem Rundumschlag gegen die bisherige Regulierungspolitik aus.
Wie bereits gestern bekannt wurde, tritt Klaus-Dieter Scheurle als Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post von seinem Amt zurück. Während dies offiziell von Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller bedauert wird, sieht die Konkurrenz der Deutschen Telekom diesen Schritt besonders kritisch.
Ab dem 1. Februar 2001 muss die Deutsche Telekom AG Internetserviceprovidern (ISP) Verbindungsleistungen für den Zugang zum Internet zu einem zeitunabhängigen Pauschalentgelt (Flatrate) anbieten. Gleichzeitig muss die Telekom unzulässige Preisabschläge und unzulässige Diskriminierungen bei den aktuellen zeitabhängigen Verbindungspreisen aufheben. Dies entschied die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) in einem nachträglichen Entgeltregulierungsverfahren.
Die Schaffung eines leistungsfähigen Wettbewerbs im Ortsnetz sollte konsequenter verfolgt werden. Diese Auffassung vertreten zwei Drittel (72,5 Prozent) von insgesamt 250 Meinungsführern aus Politik, Wirtschaft und Medien in einer aktuellen repräsentativen Befragung des Meinungsforschungsinstituts Emnid im Auftrag des VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V.). Zwar befinde man sich in Deutschland auf dem richtigen Weg, nur acht Prozent der Meinungsbildner meinen jedoch, dass die Politik tatsächlich alle ihr zur Verfügung stehenden regulierungspolitischen Instrumente nutzt, damit die Verbraucher in den Genuss attraktiver Pauschalpreise fürs Internet kommen.
Der mangelnde Wettbewerb im Ortsnetz ist nach Auffassung des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) e.V. das Haupthindernis für günstige, von der Nutzungszeit unabhängige Pauschalpreise im Internet.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) warnt vor einer drohenden Verteuerung der Gesprächsgebühren auf dem Land. "Müsste sich die Telekom die Telefonpreise nicht mehr genehmigen lassen - wie sie dies nun für Geschäftskunden in Berlin fordert - könnte sie mit extrem günstigen Angeboten die Wettbewerber verdrängen", erklärt Dr. Joachim Dreyer, Präsident des VATM.
Die Telekom konnte sich nach Angaben des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) nicht mit ihren Wettbewerbern über eine neue Inkasso-Regelung verständigen. Man habe sich auch in den letzten Gesprächen, die auf Vermittlung der Regulierungsbehörde stattfanden, nicht auf eine einvernehmliche Kompromisslösung einigen können.