Bundesregierung hält an TKG-Plänen fest
Der Paragraf 9a des Entwurfes zum TKG-Änderungsgesetz sieht vor, dass die Bundesnetzagentur nur noch dann regulatorisch eingreifen darf, wenn ohne Regulierung in "neuen Märkten" der Wettbewerb "langfristig" behindert würde. Diese Regelung sichere der Telekom zumindest zeitweise ein neues Monopol und die Möglichkeit "Pioniergewinne" und damit überhöhte Endkundenpreise durchzusetzen, wettert der VATM.
Die EU-Kommission hatte die Pläne in den letzten Wochen mehrfach scharf kritisiert und sogar mit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gedroht.
"Vor diesem Hintergrund werden wir mit größtem Nachdruck in der nationalen, aber auch europäischen Politik dafür werben, weiter auf Wettbewerb statt auf neue Monopole zu setzen, wenn Internet für alle Bürger schnell und günstig werden soll", so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.
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