Provider gegen Zwangsstilllegung von Internetzugängen

Zu dem Bündnis gehören der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA), der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), die Initiative Europäischer Netzbetreiber (EIN), der Eco und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM). Auch der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) steht auf der Liste.
"Mit dem Durchsetzungsgesetz ist ein gerade noch vertretbarer Kompromiss bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen gefunden worden" , heißt es weiter. Die Rechteinhaber stellten diesen mit ihren Stilllegungsforderungen noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes wieder in Frage. "Dies würde nicht nur massive Grundrechtseingriffe bedeuten, sondern zugleich auch der wirtschaftlichen Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien Schaden zufügen" , beklagen die Branchenunternehmen. Bei Triple-Play-Anschlüssen wären von einer Netzsperre zudem auch Fernsehen und Telefon betroffen. ANGA-Geschäftsführer Peter Charissé sieht im deutschen Urheberrecht schon heute eine Schieflage zugunsten der Rechteinhaber, die nicht weiter verstärkt werden dürfe.
"Das Europaparlament hat erst am 10. April 2008 diesen Ansatz in seiner Entschließung zur europäischen Kulturwirtschaft ausdrücklich als 'im Widerspruch zu den bürgerlichen Freiheiten und den Menschenrechten sowie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit' stehend abgelehnt" , führt die Anwältin Malini Nanda, Leiterin Recht und Politik beim IEN, an.



