Provider gegen Zwangsstilllegung von Internetzugängen
Breites Bündnis gegen Vorstoß der Film- und Musikindustrie
Ein breites Bündnis von Branchenverbänden wendet sich gegen einen neuen Vorstoß der Musik- und Filmindustrie, die bei Urheberrechtsverletzungen eine zwangsweise Stilllegung von Internetzugängen erreichen will. Anlass ist die heutige Verabschiedung des "Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" durch den Bundesrat.
Malini Nanda
"Messungen an den zentralen deutschen Internetknoten haben ergeben, dass die Behauptungen der Musikindustrie über den Umfang illegaler Tauschbörsennutzung nicht stimmen können", argumentiert Oliver Süme, Vorstand beim Providerverband Eco. Für den gemeinsamen Appell an den Gesetzgeber haben sich Internetprovider verschiedenster Couleur an einen Tisch gesetzt, droht doch ein Gewinnrückgang, wenn in Deutschland ein Sanktionierungssystem nach dem Vorbild französischer Pläne installiert würde, das im Fall wiederholter Urheberrechtsverletzungen den Entzug des Internetanschlusses vorsieht.
Zu dem Bündnis gehören der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA), der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), die Initiative Europäischer Netzbetreiber (EIN), der Eco und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM). Auch der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) steht auf der Liste.
"Mit dem Durchsetzungsgesetz ist ein gerade noch vertretbarer Kompromiss bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen gefunden worden", heißt es weiter. Die Rechteinhaber stellten diesen mit ihren Stilllegungsforderungen noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes wieder in Frage. "Dies würde nicht nur massive Grundrechtseingriffe bedeuten, sondern zugleich auch der wirtschaftlichen Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien Schaden zufügen", beklagen die Branchenunternehmen. Bei Triple-Play-Anschlüssen wären von einer Netzsperre zudem auch Fernsehen und Telefon betroffen. ANGA-Geschäftsführer Peter Charissé sieht im deutschen Urheberrecht schon heute eine Schieflage zugunsten der Rechteinhaber, die nicht weiter verstärkt werden dürfe.
"Das Europaparlament hat erst am 10. April 2008 diesen Ansatz in seiner Entschließung zur europäischen Kulturwirtschaft ausdrücklich als 'im Widerspruch zu den bürgerlichen Freiheiten und den Menschenrechten sowie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit' stehend abgelehnt", führt die Anwältin Malini Nanda, Leiterin Recht und Politik beim IEN, an.
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