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Geplante Vorratsdatenspeicherung löst Proteste aus

Attac, CCC, FoeBuD, VDZ und VATM appelieren an das EU-Parlament. Die geplante Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten ruft Proteste bei den unterschiedlichsten Interessengruppen hervor. Die Attac AG Wissensallmende, der FoeBuD und der Chaos Computer Club protestieren gegen die Pläne, aber auch der VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikation (VATM) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) drängen die EU-Parlamentarier, an ihren bisherigen Positionen festzuhalten und sich nicht dem Druck des EU-Ministerrats zu beugen. Die Interessen sind dabei durchaus unterschiedlich.
/ Jens Ihlenfeld
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Der Richtlinienentwurf sieht nach dem "Kompromiss" zwischen den Parlamentsfraktionen und dem Rat vor, dass Internet Provider und Telefongesellschaften verpflichtet werden sollen, die Verbindungsdaten aller Nutzer, die beim Telefonieren und bei der Internetnutzung anfallen, für bis zu 24 Monate zu speichern. Zudem sollen nach neuestem Stand Informationen zur E-Mail-Nutzung gespeichert werden, wogegen sich das Parlament schon ausgesprochen hatte. Es wäre dann für diesen Zeitraum nachvollziehbar, wer wem wann eine E-Mail geschrieben hat, wer mit wem telefoniert hat oder wer wann mit welcher IP-Adresse im Netz war.

Datenschützer lehnen die Pläne als verfassungswidrigen Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis und in den Datenschutz ab. Oliver Moldenhauer von Attac kritisiert: "Diese Richtlinie stellt 450 Millionen Bürger der EU unter Generalverdacht. Das Parlament ist jetzt gefordert, die EU nicht unter dem Vorwand der Terrorabwehr weiter in Richtung Überwachungsstaat driften zu lassen."

Auch die Beteuerungen des EU-Parlaments, die Daten nur in sehr eingeschränkten Fällen nutzen zu wollen, überzeugt die Kritiker nicht. "Das Beispiel der Lkw-Maut, wo die Daten der Autobahnkameras nun plötzlich auch für die Fahndung genutzt werden sollen, zeigt deutlich, dass stets Begehrlichkeiten entstehen, sobald eine Datensammlung existiert. Gleiches gilt für die Internetverbindungsdaten, die nicht nur zur Terrorabwehr, sondern auch zur Verfolgung von Menschen eingesetzt werden, die einfach nur Musik aus dem Internet herunterladen" , warnt Axel Rüweler vom FoeBuD.

Jan Krissler vom Chaos Computer Club (CCC) gibt zu bedenken, "dass mittels der gespeicherten Standortdaten von Handys auch Bewegungsprofile von einzelnen Personen erstellt werden" .

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sieht durch die geplante Vorratsdatenspeicherung den Informantenschutz untergraben und damit die Pressefreiheit gefährdet: "Sollte die Richtlinie zur so genannten Vorratsdatenspeicherung wie geplant am 13. Dezember das EU-Parlament passieren, erhält der Staat Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von und mit Journalisten jeweils für die vergangenen sechs Monate." Damit würden Informanten massiv abgeschreckt, denn sie müssten befürchten, enttarnt zu werden, wenn beispielsweise der Autor eines Insider-Beitrages – wie im Fall Cicero – ins Visier der Staatsanwälte gerät. "Versiegen die Quellen, ist die Presse blind. Die flächendeckende Vorratsdatenspeicherung träfe die Pressefreiheit in einem ihrer sensibelsten Punkte mit bislang ungeahnter Intensität" , formuliert VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner die Bedenken der Zeitschriftenverleger.

Der VATM hebt in erster Linie auf die Kostenverteilung ab, denn die im Richtlinienentwurf vorgesehene Möglichkeit einer angemessenen Entschädigung für die bei Unternehmen im Zuge der Vorratsdatenspeicherung entstehenden finanziellen Belastungen soll nach Auffassung des Ministerrates ersatzlos gestrichen werden: "Das Europäische Parlament hat in der Kostenfrage, die für die betroffenen Unternehmen von zentraler Bedeutung ist, die richtigen Weichen gestellt und die von der Kommission vorgesehene Kostentragungspflicht sogar noch erweitert" , kommentiert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, die Streichungsabsicht des Ministerrates.

Nach den bisher geltenden Rechtsgrundsätzen gelte, dass dem Staat die Kostentragungspflicht obliegt, wenn er bei der Erfüllung seiner Aufgaben private Personen oder Unternehmen mit heranziehe. Von diesen Grundsätzen könne und dürfe auch nicht vor dem Hintergrund knapper Staatskassen abgewichen werden: "Es ist daher geradezu absurd, wenn die staatlich geforderte extreme Ausweitung der Datenspeicherung, die bislang nach deutschem Recht sogar verboten war, nun seitens des Innenministers zur 'staatsbürgerlichen Pflicht' der Unternehmen erklärt wird, um die Kosten auf die Unternehmen abzuwälzen."

Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen wären von einer staatlichen Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung ohne Entschädigung unverhältnismäßig stark betroffen, fürchtet der Verband.


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