Bundesnetzagentur senkt Interconnection-Gebühren (Update)

Telefonieren dürfte nochmals spürbar billiger werden

Telefonieren dürfte nochmals billiger werden, denn die Bundesnetzagentur hat heute neue Zusammenschaltungsentgelte im Telekommunikationsmarkt festgelegt. Dabei wurden die zuletzt genehmigten Entgelte im Schnitt um 10 Prozent gesenkt.

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In dem für die Infrastrukturanbieter wesentlichen lokalen Bereich wurde der Tarif um fast zwölf Prozent auf 0,52 Cent pro Minute merklich gesenkt. Forderungen der Telekom, die Zusammenschaltungstarife auf lokaler Ebene um mehr als zehn Prozent zu erhöhen, erteilte die Bundesnetzagentur eine klare Absage.

"Diese Entscheidung schafft Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer und entspricht den Kostenentwicklungen in den Telekommunikationsnetzen. Sie orientiert sich dabei an einem Effizienzgewinn, der erzielt wurde und auch in Zukunft gesteigert werden kann. Die Absenkung ist angemessen und berücksichtigt die Konsistenz zu anderen Vorleistungsprodukten und erhält auch die Anreize für Investitionen in die Netzinfrastruktur", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Für die wichtigsten Leistungen "Zuführung" und "Terminierung" gelten nach dieser Entscheidung ab 1. Juni 2006 je nach Tarifzone Preise zwischen 0,52 und 1,36 Cent in der Haupt- sowie 0,36 und 0,89 Cent in der Nebenzeit von 18 bis 9 Uhr sowie am Wochenende.

Erstmals bezog sich die Bundesnetzagentur bei der Preisermittlung vorrangig auf Kostenunterlagen. Darüber hinaus wurden Erkenntnisse aus einem internationalen Tarifvergleich und aus einem von der Kostenrechnung der Telekom unabhängigen Modell (Gutachten des WIK-Consult) in die Entscheidungsfindung einbezogen.

Die von der Telekom beantragten Tarife in der Tarifzone III lagen dabei deutlich unter den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung. Die genehmigten Entgelte, die durch Herausrechnen der Gemeinkosten festgelegt worden sind, überschreiten demzufolge hier die Antragswerte.

Von Seiten der Telekom-Konkurrenz wird die Entscheidung begrüßt, es handelt sich um ein wirtschaftlich sowie wettbewerbspolitisch positives Signal zur Stärkung des Infrastrukturwettbewerbs: "Auch wenn der Regulierer unserer Forderung nicht in voller Höhe nachgekommen ist, erhalten insbesondere die Unternehmen, die in den vergangenen Jahren massiv in den Ausbau ihrer Breitbandnetze investiert haben, durch die heutige Entscheidung die für weitere Investitionen notwendige Planungssicherheit", bewertet Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, die aktuelle Vorgabe der Bundesnetzagentur.

Laut Grützner werden auch die Verbraucher von den Preissenkungen profitieren, denn die Interconnection-Entgelte bilden nach wie vor einen wesentlichen Bestandteil der Endkundenpreise.

Die Genehmigung gilt ab 1. Juni 2006 und läuft bis zum 30. November 2008.

Nachtrag vom 13. April 2006, 13:51 Uhr:
Auf Seiten des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO) ist man ob der Entscheidung der Bundesnetzagentur enttäuscht: "Die Beibehaltung der Entgelt-Spreizung ist voll in unserem Sinne, die Absenkung des absoluten Entgeltniveaus ist aber eine Entscheidung zu Lasten des Infrastrukturwettbewerbs", meint BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann. Das Geschäftsmodell der BREKO-Firmen koste wegen des Infrastrukturaufbaus sehr viel Geld. Entgelte, die diese Kosten nicht widerspiegeln, seien daher auf Dauer kontraproduktiv.

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