Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

Telekom muss Einmalentgelte für Konkurrenten senken

"Line-Sharing-Preis" sinkt auf monatlich 1,91 Euro. Zum 1. Juli 2007 sinken die Entgelte, die die Wettbewerber im Fall der Anmietung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) bzw. deren Rückgabe jeweils einmalig an die DT AG entrichten müssen. Auch das Line-Sharing wird billiger.
/ Jens Ihlenfeld
14 Kommentare Auf Google folgen (öffnet im neuen Fenster)

Während die monatlich zu zahlenden Überlassungsentgelte für die TAL, die zuletzt am 30. März 2007 genehmigt wurden, in erster Linie die erforderlichen Investitionen beispielsweise für das Material und die Verlegung der "letzten Meile" abdecken, beziehen sich die jetzt genehmigten Einmalentgelte vor allem auf die Auftragsbearbeitung sowie die erforderlichen Umschaltmaßnahmen an den technischen Einrichtungen der Telekom.

Für die häufigste Variante, eine einfache Übernahme einer "Kupferdoppelader Zweidraht" ohne Schaltarbeiten beim Endkunden, kann die Telekom künftig 36,19 Euro verlangen. Das Kündigungsentgelt, das Wettbewerber bei der Rückgabe der TAL an die Telekom zahlen müssen, beträgt jetzt 5,21 Euro, wenn der Endkunde gleichzeitig zur Telekom zurückkehrt oder zu einem anderen Wettbewerber wechselt. Wenn die TAL ohne eine gleichzeitige Umschaltung auf die DT AG selbst oder einen anderen Wettbewerber zurückgegeben wird, hat der Wettbewerber ein Kündigungsentgelt von 20,93 Euro zu zahlen.

Ebenfalls zum 1. Juli 2007 geändert werden die Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte sowie darüber hinaus die monatlichen Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur TAL, das so genannte "Line Sharing". Beim "Line Sharing" wird die TAL nach Frequenzbändern in einen niederen und einen höheren Frequenzbereich unterteilt. Damit kann der untere Frequenzbereich von der Telekom weiter für Sprachübertragung und der obere Frequenzbereich von einem Wettbewerber für Datenübertragung wie DSL genutzt werden.

Für die Gewährung des Zugangs zum "hochbitratigen Teil" der TAL ist ab 1. Juli 2007 ein monatlicher Überlassungspreis von 1,91 Euro festgelegt worden. Das Entgelt für die häufigste Bereitstellungsvariante, die Neuschaltung ohne Arbeiten am Kabelverzweiger und ohne Arbeiten beim Endkunden, beträgt 60,82 Euro.

Auch die einmaligen Bereitstellungsentgelte und die Überlassungspreise für Mietleitungen, die von den Wettbewerbsunternehmen zur Komplettierung ihrer eigenen Netze benötigt werden, so genannte "Carrier-Festverbindungen", wurden – soweit von der Telekom beantragt – gesenkt. Tariferhöhungen wurden derweil abgelehnt.

Bei den Konkurrenten der Telekom stoßen die Entscheidungen auf ein positives Echo. Als "positiven Impuls", bewertet VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner die Regulierungsentscheidung.

Der BREKO, der vor allem Festnetzanbieter mit eigener Infrastruktur vertritt, z.B. Arcor, HanseNet, Versatel, NetCologne, EWE TEL und M-net, sieht seine Erwartungen "nicht ganz erfüllt", macht aber einen Teilerfolg und ein "erfreuliches Signal" aus. Mit Unverständnis reagiert man hier auf die weiterhin bestehende Kündigungsgebühr von rund 5 Euro.


Relevante Themen