Vergriffene Werke dürfen in der EU nur mit der Zustimmung des Urhebers digital vervielfältigt werden. Dieser muss dabei tatsächlich über die Verwendung seines Werkes informiert werden, entschied das Gericht. In Frankreich hatten zwei Autoren geklagt, deren Werke ohne ihr Wissen digital weiterverwendet wurden.
Das Landgericht München hat den Onlinevideorekorder YouTV.de als urheberrechtswidrig bezeichnet. Doch der Dienst ist weiter online, weil sich das Urteil nur auf eine Funktion beziehen soll. Der Betreiber erklärt: Das Verfahren und Urteil betrifft die Funktion "record all", die nicht mehr aktiv ist.
Es könnte weiter Sperrtafeln bei Youtube geben, wenn Musiklabels das verlangen. Auch das Hochladen geschützter Musikstücke bleibt eine Rechtsverletzung.
Ein ewiger Streit ist zu Ende. Gema und Youtube konnten sich seit sechs Jahren nicht einigen. Jetzt wurde ein Vertrag geschlossen. Es darf Musik gehört werden.
Update Nach zwei Jahren als EU-Digitalkommissar gibt Günther Oettinger seinen Posten ab. Empörung löste eine Rede aus, in der er über "Schlitzaugen" und die "Pflichthomoehe" lästerte.
Wie zu erwarten, hat Oracle in dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit mit Google um die Verwendung von Java-APIs Berufung eingelegt. Zuletzt hatten Geschworene keinen Verstoß von Google im Sinne des US-Urheberrechts erkannt.
Knapp drei Monate nach dem Inkrafttreten des neuen Telemediengesetzes zum Schutz der Hotspot-Anbieter vor Abmahn-Anwälten sieht das Bundeswirtschaftsministerium Bedarf für Nachbesserungen.
Das Anbieten von Maßnahmen zum Knacken des Kopierschutzes von Konsolen ist unzulässig - auch dann, wenn etwa eine Slot-1-Karte legal verwendet werden könnte. Das hat nun ein Gericht nach jahrelangem Rechtsstreit endgültig entschieden.
Apple hat in iOS 10 die Screenshot-Funktion begrenzt. Von Filmen lassen sich keine Screenshots mehr machen. Das betrifft nicht nur iTunes-Material, sondern auch Dienste wie Netflix.
Update Im Streit über die Veröffentlichung von Museumsbildern hat Wikipedia eine weitere Niederlage erlitten. Unerlaubt aufgenommene Fotos urheberrechtsfreier Kunstwerke müssen aus dem Internetlexikon gelöscht werden.
Plex Cloud macht einen eigenen Medienserver überflüssig. Stattdessen wird zum Abspielen eigener Medien Amazon Drive genutzt. Das hat nicht nur Vorteile.
Mit seinem zweischneidigen Urteil zur Störerhaftung hat der EuGH die Rechtsunsicherheit für WLAN-Betreiber nicht beseitigt. Da sich die Koalition mit der Entscheidung bestätigt sieht, kommt es nun auf die Gerichte oder die EU an, wie mit Unterlassungsforderungen umgegangen wird.
Update Kommerzielle Anbieter offener WLANs können teilweise aufatmen: Der EuGH erklärte Abmahnkosten und Schadenersatz bei erstmaligen Urheberrechtsverletzungen für unzulässig. Aber das Urteil hat einen großen Haken.
"Unbegreiflich", "halbherzig", "hochproblematisch": Die Pläne der EU-Kommission für eine Reform des Urheberrechts stoßen bei der IT-Wirtschaft auf starke Ablehnung. Auch die Verbraucherschützer warnen vor einem EU-weiten Leistungsschutzrecht.
Update Eine Kanzlei, die gegen unrechtmäßige Nutzung von Fotos vorgeht, nutzt offenbar Software, die nachlässig konfiguriert ist. Unberechtigte Nutzer konnten Daten zu Mandaten und Abmahnungen einsehen.
Flappy Mario, Pokémon 3D und Zelda the Wasteland sind drei von 562 Projekten, an denen Nintendo-Fans in ihrer Freizeit programmiert haben. Jetzt hat der Konzern die Arbeiten von seinen Anwälten stoppen lassen.
Dürfen Überschriften wie "Wir sind Papst" künftig nicht mehr frei verlinkt werden? Die Pläne von EU-Digitalkommissar Oettinger zum EU-weiten Leistungsschutzrecht werden nicht nur Google, sondern auch normalen Nutzern Probleme bereiten.
Die EU-Kommission plant ein Leistungsschutzrecht "hoch drei". Verlage erhalten demnach 20 Jahre lang das exklusive Nutzungsrecht an Online-Nachrichten ohne Ausnahmen für Snippets. Selbst die Überschrift könnte betroffen sein.
Das Auslieferungsverfahren über Kim Dotcom darf fast live im Internet gezeigt werden - das hat ein Gericht in Neuseeland entschieden. Dotcom selbst spricht von einem "Meilenstein".
Update Die EU-Kommission stellt sich bei der Reform des Urheberrechts auf die Seite von Verlagen. Ohne eine Art Leistungsschutzrecht sieht sie die Zukunft der Presse gefährdet.
Die Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen ist ein Geschäft. Viele zahlen auch, wenn sie nichts getan haben. Der Abmahnbeantworter des CCC bietet kostenlose Hilfe.
Google müsse seine Lobby-Aktivitäten offenlegen, fordert das Google Transparency Project. Dumm ist nur, dass das Projekt von einem Google-Gegner finanziert wird, wie ein US-Medium herausgefunden hat.
Die Klage des Kernel-Entwicklers Christoph Hellweg gegen VMware ist im Ergebnis erfolglos, hat das Landesgericht Hamburg geurteilt. Auf den wesentlichen Vorwurf Hellwegs gingen die Richter aber gar nicht erst ein. Der Kernel-Hacker will in Berufung gehen.
Zusätzlich zu Internetsperren könnten auch große Betriebssystemhersteller wie Microsoft, Apple und Google illegale Downloads verhindern. Diese könnten sogar zu diesem Verhalten gesetzlich gezwungen werden, heißt es in einem Bericht der Film- und Fernsehindustrie.
Der Kopierschutz etwa auf DVDs soll unrechtmäßiges Vervielfältigen von digitalen Inhalten verhindern. Er schränkt aber auch den Käufer bei der Nutzung seines rechtmäßig erworbenen Eigentums ein. Die Bürgerrechtsorganisation EFF klagt deshalb im Namen von zwei Experten gegen das Urheberrechtsgesetz DCMA.
Ein deutsches Software-Unternehmen fordert fast 600 Millionen US-Dollar von der US-Marine, weil diese angeblich Testversionen einer Software hunderttausende Male installiert hat, ohne für Lizenzen zu bezahlen. Die US-Marine will sich nicht zu den Vorwürfen äußern.
Möglicherweise hat sich ein Linux-Entwickler mit Hilfe der GPL und Schadenersatzansprüchen finanziell bereichert. Dieses Vorgehen entspreche aber nicht den Community-Richtlinien der FSF und der SFC und wirft grundsätzliche Fragen auf.
Seit drei Jahren gilt das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Welche Nebenwirkungen es hat, zeigt der Streit der Süddeutschen Zeitung mit einem Startup.
Eigentlich wollte der französische Verband der Musikproduzenten gerichtlich erzwingen, dass Google und Bing, den Begriff "Torrent" herausfiltern. Das Urteil des Pariser Gerichts endete für den Kläger aber ganz anders als erhofft.
Im Streit um zu Dumpingpreisen verkaufte Hörspiele hat der Zahlungsdienstleister Paypal vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Unternehmen muss dem Inhaber der Urheberrechte die Kontodaten der Betrüger nennen, weil diese Paypal zur Abwicklung der Geschäfte nutzten.
Golem-Wochenrückblick Die Raumsonde Juno trifft auf Jupiter, Deutschland trifft viele Elfmeter (nicht) und ein Mini-PC wird mal nicht von seinen Treibern ermordet. Sieben Tage und viele Meldungen im Überblick.
Eine Videocollage aller deutschen Elfmeter, die zum Meme wurde, ist von der Uefa bei Youtube gelöscht worden. An der Löschung solcher Remixe wird wohl auch die kommende Urheberrechtsreform nur wenig ändern.
Apple ist in China in einen kuriosen Rechtsstreit verwickelt worden. Die staatliche Zensurbehörde hat Klage wegen Urheberrechtsverletzung eingereicht, weil ein Propagandafilm, dessen Ausstrahlungsrechte einer Produktionsgesellschaft der Behörde gehören, über eine iOS-App abrufbar ist.
Der jahrelange Streit über die Urheberrechte an Happy Birthday ist beendet. Der Musikkonzern Warner muss 14 Millionen Dollar an Tantiemen zurückzahlen.
Der öffentliche Druck durch die Community hat offenbar gewirkt: Comodo hat sich entschlossen, keine Markenrechte für "Let's Encrypt" mehr zu beantragen. Zuvor hatte der Comodo-Chef die Aktion noch mit merkwürdigen Argumenten verteidigt.
Edel sei das Föderationsmitglied, unziemlichem Tun abhold - und nicht kommerziell: Das Filmunternehmen Paramount/CBS hat wie angekündigt Regeln für Fanfilme aus dem Star-Trek-Universum herausgegeben. Sie enthalten formale wie inhaltliche Vorgaben.
Das Interesse an staatlichen Informationen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Selbst indizierte Videofilme müssen Behörden inzwischen herausrücken.
Update Ist die fotografische Reproduktion gemeinfreier Werke urheberrechtlich geschützt? Im Streit mit den Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen hat die Wikipedia eine Niederlage erlitten. Dennoch sollen die Bilder nicht gelöscht werden.
Auch die Bundesländer sind in der Frage gespalten, ob die Störerhaftung für Betreiber offener WLANs nun tatsächlich abgeschafft wird. Dennoch kann das Gesetz bald in Kraft treten.
Opposition und Netzaktivisten kritisieren das neue Telemediengesetz, weil es privaten Hotspot-Betreibern keinen Schutz vor Abmahnungen bietet. Das wäre aber auch mit keiner anderen Formulierung möglich.
Der Bundestag hat nach langer Diskussion die Novelle des Telemediengesetzes beschlossen, mit dem die Störerhaftung für WLAN-Betreiber endgültig fallen soll. Die Opposition und andere Kritiker sind aber noch nicht überzeugt.
Der Gerichtsentscheid zugunsten von Google im Streit um Java-APIs freut viele Beobachter. Eine Anwältin von Oracle aber meint, dass das Urteil die Existenz der General Public License gefährde - und damit den Bestand der Open-Source-Community.
Google hat im langjährigen Java-Rechtsstreit gegen Oracle gewonnen. Die Geschworenen erkannten keinen Urheberrechtsverstoß von Google. Oracle will in Berufung gehen.
Aberwitzige Argumente, uralte E-Mails und merkwürdige Wendungen: Der Copyright-Prozess Oracle gegen Google hat alles, was eine richtig gute Seifenoper braucht - aber wenig, mit dem die Jury etwas anfangen kann.
Die Produzenten des Star-Trek-Fanfilms Axanar können lang und in Frieden leben: Das Filmunternehmen Paramount/CBS lässt die Klage gegen sie fallen. Auslöser war ein ganz besonderer Star-Trek-Fan.
In seinem Rechtsstreit um die Adblocker-Sperre von Bild.de hat Youtuber Tobias Richter eine neue Sammelaktion gestartet. Denn er muss sich inzwischen in einem "Zwei-Fronten-Krieg" mit dem Axel-Springer-Verlag auseinandersetzen.
Update Es ist ein bizarres Hin und Her: Signal-Entwickler Moxie Marlinspike soll den Gründern von Wire GPL-Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen haben, diese beschuldigten ihn vor Gericht der Erpressung. Der Streit landete vor einem US-Gericht - und ist jetzt beendet.
IMHO Unrühmliche drei Jahre haben Union und SPD für die Abschaffung der Störerhaftung gebraucht. Die peinlichen Pläne der Regierung konnten die Netzpolitiker aber nur mit Hilfe gewichtiger Unterstützer stoppen.