Gema: Youtube-Sperrtafeln doch nicht endgültig verschwunden

Es könnte weiter Sperrtafeln bei Youtube geben, wenn Musiklabels das verlangen. Auch das Hochladen geschützter Musikstücke bleibt eine Rechtsverletzung.

Artikel veröffentlicht am ,
Sperrtafel aus alten Zeiten
Sperrtafel aus alten Zeiten (Bild: Screenshot Golem.de)

Die von Youtube eingesetzten Sperrtafeln für Gema-Titel wird es nicht mehr geben. Doch mit Sicherheit verschwunden ist das Ärgernis damit noch nicht. Das sagte Gema-Sprecherin Nadine Remus Golem.de auf Anfrage: "Ja, die von Youtube eingesetzten Sperrtafeln für das von der Gema vertretene Repertoire wird es während der Vertragslaufzeit nicht mehr geben. Grundsätzlich ist es natürlich möglich, dass Youtube weiterhin Sperrtafeln schaltet, wenn beispielsweise nicht von der Gema vertretene Rechteinhaber, wie etwa Plattenlabels, den Einsatz ihrer Musikwerke untersagen."

Die Google-Tochter Youtube und die Verwertungsgesellschaft schlossen nach einem sieben Jahre langen Konflikt heute einen Lizenzvertrag. Die finanziellen Bedingungen der Einigung wurden vertraulich behandelt.

Der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke erklärte, die Einigung falle nicht zufällig in eine Zeit, in der Spotify immer stärkere Zuwachsraten aufweist und auch Amazon Music sein Angebot ausbaue.

Musiklabels nicht von Einigung erfasst

Auch nach der Einigung dürften Musikvideos nicht wahllos auf Youtube hochgeladen werden. Die Einigung wurde nur für Rechte erzielt, die von der Gema wahrgenommen werden, insbesondere Rechte der Urheber, also der Komponisten und Texter, nicht der Plattenfirmen. "Auch künftig ist der Upload von Musik ohne Zustimmung der Rechteinhaber eine Urheberrechtsverletzung. Daran ändert auch die jetzt erzielte Einigung nichts", sagte Solmecke.

Wer Musik von Youtube herunterlade, mache sich nach Ansicht des Anwalts nicht strafbar. Solmecke: "Der Download von Musik, die auf Youtube zu finden ist, ist eine legale Privatkopie. Das gilt auch, wenn der Nutzer dafür einen Youtube-Converter nutzt." Gegebenenfalls könnte der Download einen Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Youtube darstellen. Dies gelte allerdings nur, wenn der Nutzer den AGB ausdrücklich zugestimmt habe.

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MabuseXX 03. Nov 2016

Papier ist geduldig....

ArthurDaley 03. Nov 2016

Boah, da haste aber auch außer Kraftwerks die übelsten Brechmittel zitiert, die die...

unbuntu 02. Nov 2016

Cool, dann haben also alle Musiker der Welt verlangt, dass für den deutschen Markt Preise...

wasabi 01. Nov 2016

Erst hab ich mich auch gewundert, aber letztlich muss ich wohl sagen: Der Artikel scheint...



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