Musikstreaming: Youtube und Gema einigen sich nach jahrelangem Streit
Ein ewiger Streit ist zu Ende. Gema und Youtube konnten sich seit sechs Jahren nicht einigen. Jetzt wurde ein Vertrag geschlossen. Es darf Musik gehört werden.

Youtube hat eine Vereinbarung mit dem Rechteverwerter Gema geschlossen. Das gab die Google-Tochterfirma am 1. November 2016 bekannt. Nutzer könnten so "mehr ihrer Lieblingssongs auf Youtube genießen". Musikverleger, Songwriter und Komponisten, die von der Gema vertreten würden, profitierten davon, dass ihre Musikinhalte künftig auch auf Youtube in Deutschland verfügbar seien.
Christophe Muller, Head of International Music Partnerships bei Youtube, sagte: "Wir freuen uns sehr, eine Vereinbarung mit der Gema gefunden zu haben." Youtube und die Gema hätten sich entschieden, sich zu einigen, anstatt darauf zu warten, ihre rechtlichen Differenzen vor Gericht zu klären. Die Vereinbarung gilt für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Ab sofort entfallen die sogenannten Sperrtafeln. Youtube werde diese nicht mehr vor Musikvideos schalten, erklärte die Gema. Der Lizenzvertrag gilt auch für "den vertragslosen Zeitraum seit 2009". Die Vereinbarung deckt neben dem werbefinanzierten Dienst auch den neuen Subscription Service ab, den Youtube bereits in den USA anbietet und der auch in Europa starten soll.
"Die Urheber müssen für die Nutzung ihrer Musikwerke angemessen vergütet werden. Dafür wird sich die Gema auch weiterhin aktiv einsetzen", sagte Thomas Theune, Direktor Sendung und Online bei der Gema. Weiterhin bestünden unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen Youtube und Gema darüber, ob Youtube oder die Uploader für die Lizenzierung der genutzten Musikwerke verantwortlich seien.
Angaben zu den Vertragsbedingungen wurden nicht gemacht. Seit April 2009 verhandelte die Gema mit Youtube über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland. Die Gema verlangte von der Google-Tochter 0,375 Cent pro Videoaufruf. "Wir wollen der Gema einen Umsatzanteil zahlen. Was wir aber nicht machen können, ist pro View eines Videos zahlen, weil das nicht unserem Geschäftsmodell entspricht und wir nicht pro View eines Videos Geld verdienen", hatte Mounira Latrache, Youtube-Deutschland-Sprecherin Golem.de, im Jahr 2013 gesagt.
Erbitterter öffentlicher Streit
Der Streit wurde öffentlich und mit großer Härte geführt. Das Oberlandesgericht München hatte im Mai 2015 die von Youtube geschalteten Gema-Sperrtafeln als rechtswidrig eingestuft. Gema-Chef Harald Heker sagte: "Die von Youtube verwendeten Sperrtafeln beeinflussen die öffentliche Meinungsbildung einseitig zulasten der Gema."
Bei der Suche nach zahlreichen Musikvideos bei Youtube erschien der bekannte Hinweis: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid."
Diese Sperrtafeln auf Youtube seien illegale Anschwärzung und Herabwürdigung der Gema und mussten geändert werden.
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Nochmal anhören, aber diesmal unter Alkoholeinfluss ;)
Nein das machen sie nicht und dürfen sie nicht. Was sie machen, sind Branchenverträge...
Wer kann Content ID verwenden? »YouTube erteilt Urheberrechtsinhabern die Berechtigung...
Die Videos wurden ja nicht von der Gema gesperrt, sondern von YouTube auf Verdacht, es...
Eben, nur als Hinweis, der Chef der britischen Verwertungsgesellschaft hat mächtig Ärger...