Neues Crowdfunding: Youtuber braucht Geld für zweiten Prozess gegen Bild.de
In seinem Rechtsstreit um die Adblocker-Sperre von Bild.de hat Youtuber Tobias Richter eine neue Sammelaktion gestartet. Denn er muss sich inzwischen in einem "Zwei-Fronten-Krieg" mit dem Axel-Springer-Verlag auseinandersetzen.

Der Youtuber Tobias Richter sammelt ein weiteres Mal Geld für seinen Rechtstreit mit dem Axel-Springer-Verlag. Da sich inzwischen zwei Gerichte mit der Frage beschäftigen, ob Richter auf seinem Youtube-Kanal eine Umgehungsanleitung für die Werbeblockersperre von Bild.de veröffentlichen darf, trägt Richter nun das doppelte Prozesskostenrisiko in Höhe von jeweils rund 8.000 Euro. "Ich brauch' wieder neues Geld für Hamburg", sagte er in einem am Dienstag veröffentlichten Video und fügte hinzu: "Sie wollen einen Zwei-Fronten-Krieg."
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Hintergrund des Streits ist die Veröffentlichung eines Videos, in dem Richter erklärte, wie die Werbeblockersperre von Bild.de umgangen werden kann. Richter hatte das strittige Video nach einer Abmahnung im vergangenen Oktober umgehend von seinem Youtube-Kanal "Tobis Tricks" entfernt, möchte aber nach wie vor keine Unterlassungserklärung abgeben, wie von Springer gefordert. Er hatte im vergangenen Dezember per Crowdfunding rund 7.000 Euro gesammelt, um sich gegen eine von Springer angekündigte Unterlassungsklage wehren zu können.
Springer zögerte lange mit der Klage
Allerdings blieben die Anwälte von Springer zunächst untätig und warteten die Urteilsbegründung des Landgerichts Hamburg in einem ähnlich gelagerten Fall gegen die Kölner Eyeo GmbH ab. Da die Unterstützer Richters aber nachfragten, was mit dem gespendeten Geld geschehen sei, leitete der Youtuber Anfang März über seinen Anwalt Niklas Haberkamm selbst eine sogenannte negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Berlin ein (Az. 16 O 140/16). Darin soll das Gericht feststellen, dass Richter, anders als von Bild.de behauptet, mit seiner Umgehungsanleitung nicht gegen das Urheberrecht verstoßen hat.
Unmittelbar nachdem das Landgericht Hamburg Ende März seine Urteilsbegründung veröffentlicht hatte, reichten die Springer-Anwälte eine sogenannte Leistungsklage in Hamburg ein. Dort dürften die Chancen für Bild.de nach der vorliegenden Begründung nicht schlecht liegen, wobei unklar ist, ob der Fall vor derselben Kammer verhandelt wird.
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Berlin will Verhandlungstermin festlegen |
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Seit wann lässt Bild.de den Desktop verschwinden? Die verändern doch nur ihre eigene...
Das ist dann Serverseitig via Passwort geschützt. Ein wirksamer Schutz. Ein Layer auf...
Wenn er die Unterlassungserklärung abgegeben hätte, hätte er auch die...
Ich kenne weder deine Firma, noch dich, noch die Gründe der Klage. Von daher ist mir...
Man muss Strafrecht und Zivilrecht voneinander trennen. Mal angenommen ein Kunde...