Neues Crowdfunding: Youtuber braucht Geld für zweiten Prozess gegen Bild.de

Der Youtuber Tobias Richter sammelt ein weiteres Mal Geld(öffnet im neuen Fenster) für seinen Rechtstreit mit dem Axel-Springer-Verlag. Da sich inzwischen zwei Gerichte mit der Frage beschäftigen, ob Richter auf seinem Youtube-Kanal eine Umgehungsanleitung für die Werbeblockersperre von Bild.de veröffentlichen darf, trägt Richter nun das doppelte Prozesskostenrisiko in Höhe von jeweils rund 8.000 Euro. "Ich brauch' wieder neues Geld für Hamburg" , sagte er in einem am Dienstag veröffentlichten Video(öffnet im neuen Fenster) und fügte hinzu: "Sie wollen einen Zwei-Fronten-Krieg."
Hintergrund des Streits ist die Veröffentlichung eines Videos, in dem Richter erklärte, wie die Werbeblockersperre von Bild.de umgangen werden kann. Richter hatte das strittige Video nach einer Abmahnung im vergangenen Oktober umgehend von seinem Youtube-Kanal "Tobis Tricks" entfernt, möchte aber nach wie vor keine Unterlassungserklärung abgeben, wie von Springer gefordert. Er hatte im vergangenen Dezember per Crowdfunding rund 7.000 Euro gesammelt, um sich gegen eine von Springer angekündigte Unterlassungsklage wehren zu können.
Springer zögerte lange mit der Klage
Allerdings blieben die Anwälte von Springer zunächst untätig und warteten die Urteilsbegründung des Landgerichts Hamburg in einem ähnlich gelagerten Fall gegen die Kölner Eyeo GmbH ab. Da die Unterstützer Richters aber nachfragten, was mit dem gespendeten Geld geschehen sei, leitete der Youtuber Anfang März über seinen Anwalt Niklas Haberkamm selbst eine sogenannte negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Berlin ein (Az. 16 O 140/16). Darin soll das Gericht feststellen, dass Richter, anders als von Bild.de behauptet, mit seiner Umgehungsanleitung nicht gegen das Urheberrecht verstoßen hat.
Unmittelbar nachdem das Landgericht Hamburg Ende März seine Urteilsbegründung veröffentlicht hatte, reichten die Springer-Anwälte eine sogenannte Leistungsklage (öffnet im neuen Fenster) in Hamburg ein. Dort dürften die Chancen für Bild.de nach der vorliegenden Begründung nicht schlecht liegen, wobei unklar ist, ob der Fall vor derselben Kammer verhandelt wird.
Berlin will Verhandlungstermin festlegen
Normalerweise hat eine Leistungsklage juristisch einen gewissen Vorrang gegenüber einer Feststellungsklage. Richter will jedoch seine Klage in Berlin nicht fallenlassen, da er sich vom dortigen Gericht ein für ihn günstigeres Urteil erhofft. "Ich werde Berlin so weit durchziehen, wie das möglich ist. Das war Euer Wunsch, also mache ich das auch" , sagte er in seinem Video. Gleichzeitig zeigt er aber Verständnis dafür, wenn seine Kampagne dieses Mal nicht so schnell zum Erfolg führen sollte: "Natürlich verstehe ich, wenn Ihr sagt: Nein, ich habe schon mal gespendet. Ich kann's nicht ändern. Ich habe das doppelte Prozessrisiko am Hals."
Dabei pflegt Richter weiter sein Image als David, der gegen Goliath kämpft: "Im Gegensatz zur Bild-Zeitung habe ich keine prallgefüllten Kriegskassen, ich habe keine Geld, um mich in Hamburg zu verteidigen." Richter erneuerte aber sein Versprechen, den Unterstützern ihr Geld zurückgeben zu wollen, sollte er seine Prozesse gewinnen.
Hamburg urteilte im Sinne von Bild.de
Richters Strategie könnte durchaus Erfolg haben. Bislang sei geplant, die negative Feststellungsklage in Berlin weiter voranzutreiben und einen Verhandlungstermin festzulegen, sagte Gerichtssprecherin Annette Gabriel auf Anfrage von Golem.de. Sollte das Berliner Gericht schneller als Hamburg entscheiden, müssten die dortigen Richter das Urteil auf jeden Fall berücksichtigen. Ein Termin steht allerdings noch nicht fest. Würde jedoch in Hamburg schneller verhandelt als in Berlin, wäre das dortige Verfahren erledigt.
Zudem gibt es für den Axel-Springer-Verlag noch einen juristischen Trick, um das Verfahren nach Hamburg zu ziehen. Dazu müsste der Verlag lediglich auf sein Recht auf Klagerücknahme verzichten. In einem solchen Fall, so hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2010 entschieden(öffnet im neuen Fenster) , entfällt das "Feststellungsinteresse für die negative Feststellungsklage eines Abgemahnten" . Dann müsste Richter jedoch die bereits angefallenen Kosten des Verfahrens tragen.
Das Hamburger Landgericht hatte im Streit zwischen Eyeo und Axel Springer entschieden, dass es sich bei der Werbeblockersperre auf Bild.de um eine technisch wirksame Maßnahme zum Schutz von Urheberrechtsverletzungen handelt. Die Wirksamkeit einer Sperre hängt nach Ansicht des Gerichts(öffnet im neuen Fenster) nicht davon ab, ob sie überhaupt nicht umgangen werden kann. Stattdessen sei "auf die Situation eines durchschnittlichen Benutzers abzustellen" und nicht "auf den mehr oder weniger versierten 'Hacker'" . Verschiedene Umgehungsverfahren hatte sich das Gericht von einem Sachverständigen erläutern lassen und kam zu der Einschätzung: "Dem durchschnittlichen Nutzer ist es - wie die Kammer aus eigener Sachkunde beurteilen kann, da sie selbst zum Kreis der durchschnittlichen Internetnutzer gehört - nicht möglich, die Adblocker-Sperre der Antragstellerin zu umgehen."



