Java-Rechtsstreit: Oracle geht offiziell weiter gegen Google vor
Wie zu erwarten, hat Oracle in dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit mit Google um die Verwendung von Java-APIs Berufung eingelegt. Zuletzt hatten Geschworene keinen Verstoß von Google im Sinne des US-Urheberrechts erkannt.

Es ist die wohl letzte Möglichkeit für Oracle, aus dem seit mehreren Jahren andauernden Rechtsstreit mit Google um die Verwendung von Java-APIs in Android doch noch als Sieger hervorzugehen: Wie zu erwarten, hat Oracle offiziell Berufung gegen das Ende Mai ergangene Urteil eingelegt, das im Sinne Google ausgegangen war. Das US-Magazin Arstechnica hat das vergleichsweise kurze Schreiben von Oracle hierzu veröffentlicht.
Mit der Übernahme von Sun hat Oracle die Rechte an Java erhalten und bereits 2010 Google wegen der angeblich unrechtmäßigen Übernahme von Java-APIs in Android verklagt. Ein US-Berufungsgericht kam in der Auseinandersetzung zu dem Schluss, dass die APIs dem Urheberrecht unterliegen, was vom Supreme Court unterstützt worden ist und eine Übernahme damit unter Umständen zu einem Rechtsverstoß machen würde.
Fair Use oder doch nicht?
Allerdings hatten Geschworene zuletzt geurteilt, dass die Übernahme von Google dem Prinzip des Fair Use entspricht und deshalb eben doch rechtmäßig ist. In dem teilweise sehr absurden Prozess sind die APIs etwa mit Aktenschränken verglichen worden. Gegen das Urteil hat Oracle Berufung eingelegt, weshalb der Fall wieder von einem US-Berufungsgericht behandelt werden wird.
Zuständig wird dabei das Gericht sein, das auch schon den Urheberschutz für die Java-APIs prinzipiell bejahte und damit im Sinne von Oracle geurteilt hat. Damals ist allerdings auch explizit eine Verwendung im Sinne des Fair Use als Möglichkeit durch das Gericht erwähnt worden. Jedoch konnte darüber zu dem Zeitpunkt noch nicht entschieden werden, was nun wohl aber geschehen wird.
Geschworene müssen überstimmt werden
Um bei der Berufungsverhandlung zu gewinnen, muss Oracle das Gericht davon überzeugen, dass das einstimmig gefällte Urteil der Geschworene überstimmt werden muss. In dem Bericht von Arstechnica wird vermutet, dass Oracle hierbei eine ähnliche Argumentation nutzt wie bereits kurz nach dem letzten Urteil.
Demnach könnten die Anweisungen an die Geschworenen durch den Richter als unsachgemäß gewertet werden. Ebenso könnte es sein, dass die in der Verhandlung vorgelegten Beweise von Oracle so überzeugend gewesen sein müssten, dass keine vernünftigen Geschworenen im Sinne Googles hätten urteilen dürfen.
Sollte Oracle mit der Berufung keinen Erfolg haben, ist der Rechtsstreit endgültig beendet. Zudem verwenden aktuelle Android-Versionen das OpenJDK für die Java-Implementierung. Die Rechte am OpenJDK hält zwar ebenfalls Oracle. Das ist aber GPL-lizenziert, so dass eine Weiterverbreitung und Veränderung explizit erlaubt sind.
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Wir nutzen hier in Java eine eigene Entwicklung, in der du in Java die...
Warum? Wenn diese Sache bis zur letzten Instanz durchentschieden wird, ist das...
Freue mich schon auf 2036.