Antike Vasen fotografiert: Wikipedia verliert weiteren Prozess um Museumsbilder

Nach Berlin nun auch Stuttgart: Das dortige Landgericht hat den Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen im Streit über Wikipedia-Fotos von Kunstwerken recht gegeben. Dem Urteil zufolge(öffnet im neuen Fenster) ist es Wikipedia-Autoren nicht erlaubt, Reprografien von urheberrechtlich nicht mehr geschützten Gemälden in das Online-Lexikon hochzuladen. Ebenfalls erklärte das Stuttgarter Landgericht es für unzulässig, ohne Erlaubnis des Museums Fotos von antiken Vasen aufzunehmen und zu veröffentlichen. Das Museum stört sich vor allem daran, dass die Fotos unter Public Domain (gemeinfrei) veröffentlicht werden und somit eine kommerzielle Nutzung erlaubt ist (LG Stuttgart, Urt. v. 27.09.2016, Az.: 17 O 690/15).
Damit bestätigte das Landgericht Stuttgart ein Urteil des Landgerichts Berlin vom Juni dieses Jahres . Demnach können fotografische Reproduktionen gemeinfreier Kunstwerke ebenfalls urheberrechtlich geschützt sein. "Es besteht kein Bedürfnis dafür, eigenständig angefertigte Lichtbilder beispielsweise eines Gemäldes ebenfalls als gemeinfrei zu behandeln" , heißt es in dem Urteil. Damit ist es nicht mehr zulässig, dass eingescannte Fotos von Gemälden, die der Hausfotograf des Museums gemacht hatte, auf den deutschen Seiten des Lexikons gezeigt werden.
Keine Fotos von Kunstwerken erlaubt
Zudem hatte derselbe Wikipedia-Autor in dem Museum Fotos von Ausstellungsobjekten gemacht, die ebenfalls nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. Dazu gehörten antike Vasen oder Münzen(öffnet im neuen Fenster) . Das Landgericht Stuttgart stellte sich auch in diesem Fall auf die Seite des Museums, das eine gewerbliche Nutzung der Fotos untersagen und einen Unterlassungsanspruch durchsetzen wollte.
Die Richter berufen sich in dem Urteil auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach ein Eigentümer durch Fotografien seines Grundstücks, die ohne seine Einwilligung innerhalb des Grundstücks aufgenommen wurden, in seinen Eigentumsrechten verletzt wird ( Urteil vom 1. März 2013 Az. V ZR 14/12(öffnet im neuen Fenster) ). Diese Rechtsprechung des BGH "lässt sich auf die vorliegende Fallkonstellation übertragen" , schreibt das Landgericht. Entscheidend für den Unterlassungsanspruch sei, "dass die abgebildeten Objekte zum Zeitpunkt der Anfertigung der Fotografien im Eigentum der Klägerin standen, diese nicht frei zugänglich waren und die Klägerin keine ausdrückliche Erlaubnis zum Fotografieren sowie die anschließende Veröffentlichung auf Wikimedia Commons unter freier Lizenz erteilte" .
Fotografierverbot nicht erforderlich
Nach Ansicht der Richter kann auch der Eigentümer gemeinfreier Gegenstände "nicht zur bedingungslosen öffentlichen Zugänglichmachung seines Eigentums gegenüber der Allgemeinheit gezwungen werden" . Auch durch eine Ausstellung verliere er nicht das Recht, über die kommerzielle Nutzung zu entscheiden.
Der beklagte Wikipedia-Autor hatte angegeben, eine Museumsmitarbeiterin um Erlaubnis für die Aufnahmen gefragt zu haben. Doch dies konnte er in dem Prozess nicht nachweisen. Für die Richter sei es ohnehin nicht relevant, ob zum Zeitpunkt der Aufnahme "ein ausdrückliches Fotografierverbot galt" . In der Veröffentlichung der Fotos sei daher ein öffentliches Zugänglichmachen nach Paragraf 19 a des Urheberrechtsgesetzes zu sehen, "das in rechtswidriger Weise in die ausschließlichen Nutzungsrechte der Klägerin eingegriffen hat" .
Museum begrüßt Urteil
Das Mannheimer Museum begrüßt die Entscheidung des Gerichts. "Auch wenn man die freie Verfügbarkeit von Kulturgütern über das Internet befürwortet, ist es nicht nachvollziehbar, dass ein einzelner Autor der Wikipedia für sich beansprucht, allein und eigenmächtig darüber zu entscheiden, unsere mit öffentlichen Mitteln aufwendig erstellten und konservierten Arbeitsergebnisse über das Internet jedermann weltweit zur freien und damit auch zur kommerziellen beziehungsweise gewerblichen Nutzung zur Verfügung zu stellen" , sagte Generaldirektor Alfried Wieczorek in einer Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) auf den Seiten der Berliner Kanzlei MMR Müller Müller Rößner.
Beklagt war in diesem Fall nur der Wikipedia-Autor, nicht jedoch die Wikimedia Foundation in den USA oder der deutsche Wikimedia-Verein. Die Foundation hatte nach dem Berliner Urteil in einem Blogbeitrag(öffnet im neuen Fenster) versichert, sie sei "der festen Überzeugung, dass wir das Recht haben, sie auf Commons zur Verfügung zu stellen" . Zum einen sei die Stiftung überzeugt, dass das Landgericht Berlin sich mit seinem Urteil und der Begründung geirrt habe. Zum anderen sei die Stiftung der Auffassung, "dass, selbst wenn die Bilder in Deutschland dem Urheberrecht unterliegen, sie in den USA dennoch weiterhin als gemeinfrei gelten" . Die Entscheidung, ob die Bilder in Commons bleiben sollen, müsse daher die Community treffen.
Die Fotografien von 17 Gemälden aus dem Bestand des Museums(öffnet im neuen Fenster) sind weiterhin auf Wikimedia Commons verfügbar, jedoch mit einem Warnhinweis versehen. Bei den anderen Kategorien(öffnet im neuen Fenster) fehlt noch ein entsprechender Hinweis.
Nachtrag vom 12. Oktober 2016, 17:14 Uhr
Die Urteile der beiden Landgerichte sind nach Angaben der Kanzlei MMR noch nicht rechtskräftig. "Gegen das Urteil des Landgerichts Berlin hat die Wikimedia Foundation bereits Berufung eingelegt. In Stuttgart rechnen wir ebenfalls damit, dass es ein Berufungsverfahren geben wird, da es sich dort wie auch in Berlin um bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung handelt" , sagte Anwalt Carl Christian Müller auf Anfrage von Golem.de. Die Kanzlei geht davon aus, dass die Bilder erst gelöscht werden, wenn ein Gericht in höchster Instanz die Urteile bestätigt hat.