Zensurversuch in Frankreich: Microsoft, Google müssen Torrents nicht zensieren
Der Verband der französischen Musikwirtschaft "Syndicat National de l'Édition Phonographique" (SNEP) störte sich insbesondere daran, dass sich über Google Search und Microsofts Bing leicht urheberrechtlich geschütztes Material im Torrent-Netzwerk finden lässt. Ziel der beiden Klagen von SNEP war es, die beiden US-amerikanischen Suchmaschinenriesen dazu zu zwingen, den Begriff "Torrent" in Kombination mit ausgewählten Musikernamen aus ihren Suchergebnissen herauszufiltern.
Wie die französische Webseite Next Inpact berichtet(öffnet im neuen Fenster), argumentierte SNEP, die große Mehrheit der ersten 20 Treffer mit diesen Begriffen fördere urheberrechtsverletzende Inhalte zu Tage (60-89% bei Google, 70% bei Bing).
Gesetz sehr weit auslegbar
Rechtlich stützte sich SNEP dabei dem Bericht zufolge unter anderem auf Artikel L336-2(öffnet im neuen Fenster), einer umstrittenen Bestimmung des französischen Urheberrechtsgesetzes. Diese sieht vor, dass Gerichte wie jenes in Paris auf Anfrage von Rechteinhabern alle notwendigen Schritte anordnen können, die notwendig sind, um die betreffende Urheberrechtsverletzung zu verhindern oder zu unterbinden.
Trotz dieser weit auslegbaren Bestimmung konnte sich SNEP vor Gericht nicht durchsetzen. Die Richter nutzten die beiden(öffnet im neuen Fenster) Urteile(öffnet im neuen Fenster) offenbar dazu, die Anwendung des französischen Gesetzes in diesem Fall zu präzisieren. Um Erfolg zu haben, hätte SNEP seine Klage gegen einen "spezifischen, eindeutig identifizierbaren Inhalt" richten müssen. Die geforderten Maßnahmen hätten außerdem "bestimmt, proportional und spezifisch für jede genannte Webseite" sein müssen.
Gericht erklärt Musikwirtschaft, was Torrent ist
Stattdessen kritisierte das Gericht, dass SNEP in seiner Klage in Wirklichkeit auf einen Generalfilter abziele, von dem nicht nur die urheberrechtlich geschützten Inhalte betroffen wären, sondern jeder Inhalt, der den Begriff "Torrent" enthält. "Der Begriff Torrent ist vor allem ein Eigenname mit einer Bedeutung sowohl in der französischen als auch in der englischen Sprache", erklärt das Gericht in seinem Urteil, "aber er bezeichnet auch ein neutrales Kommunikationsprotokoll der Firma Bittorrent." Eine Zensur der betroffenen Begriffe führe daher zu generellen Überwachungsmaßnahmen, die Gefahr liefen, vollkommen legale Webangebote zu blockieren.
Am Ende verlor der französische Verband nicht nur seine Klage, sondern wurde darüber hinaus zu einer Zahlung von 10.000 Euro an die Beklagten Google und Microsoft verurteilt – zur Deckung ihrer Kosten.



