Abo
  • Services:

Günther Oettinger: Überschriften und Indexierung von Texten sollen Geld kosten

Dürfen Überschriften wie "Wir sind Papst" künftig nicht mehr frei verlinkt werden? Die Pläne von EU-Digitalkommissar Oettinger zum EU-weiten Leistungsschutzrecht werden nicht nur Google, sondern auch normalen Nutzern Probleme bereiten.

Artikel veröffentlicht am ,
EU-Kommissar Günther Oettinger will schon die Indexierung von Pressetexten lizenzpflichtig machen.
EU-Kommissar Günther Oettinger will schon die Indexierung von Pressetexten lizenzpflichtig machen. (Bild: Adam Berry/Getty Images)

Wie gefährlich ist das geplante EU-Leistungsschutzrecht für Presseverleger? Bedrohen die Pläne der EU-Kommission tatsächlich die Verlinkung und Verbreitung von Nachrichten im Internet, wie es die Piratenpolitikerin Julia Reda befürchtet? Obwohl der geplante Richtlinienentwurf erst am 21. September 2016 vorgestellt wird, hat EU-Digitalkommissar Günther Oettinger in den vergangenen Tagen bereits mehrfach die Pläne verteidigt.

Inhalt:
  1. Günther Oettinger: Überschriften und Indexierung von Texten sollen Geld kosten
  2. Nutzer dürfen Links nur noch kurz anreißen

Zwar behauptet Oettinger, es sei kein Kontrahierungszwang für Suchmaschinenkonzerne wie Google geplant. Doch es könnte faktisch darauf hinauslaufen, wenn Google sich weigern würde, die Inhalte von Verlagen zu indexieren und anzuzeigen. Zudem dürfen auch private Nutzer nur noch eingeschränkt Artikel von Verlagen verlinken.

In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sagte Oettinger, dass kommerzielle Anbieter künftig auch dann zahlen sollten, wenn sie lediglich die Überschrift eines Artikels darstellten. "Wobei wir dabei nicht von rein faktischen Überschriften wie 'Flugzeugabsturz in Afrika' reden", sagte Oettinger. "Es muss schon um eine eigene intellektuelle Leistung gehen." Das heißt, Suchmaschinen oder andere Anbieter dürfen zwar Texte unentgeltlich verlinken, müssten dabei wohl mit Hilfe eines Algorithmus selbst eine Überschrift oder eine kurze Zusammenfassung generieren. Schließlich können die Suchmaschinen kaum selbst entscheiden, ob im konkreten Fall die Überschrift eine lizenzpflichtige intellektuelle Leistung darstellt. Ob beispielsweise "Wir sind Papst" schützenswerter ist als "Ratzinger ist Papst".

Indexierung bereits kostenpflichtig

Doch selbst das würde laut Oettinger nicht ausreichen, um Lizenzzahlungen zu vermeiden. Google müsste demnach auch dann zahlen, wenn es Artikel für seine Datenbanken nur indexiert, ohne den Text öffentlich zugänglich zu machen. "Warum auch nicht?", fragte Oettinger. "Sollte dahinter ein kommerzielles Interesse stehen, schaden sie damit potenziell den Pressearchiven."

Stellenmarkt
  1. DE-CIX Management GmbH, Frankfurt Osthafen
  2. RI-Solution GmbH, Auerbach

Zwar sieht der bislang bekannt gewordene Entwurf keinen Kontrahierungszwang für Anbieter vor. Ein entsprechendes Gesetz in Spanien hatte dazu geführt, dass Google seinen Dienst Google News dort einstellte. Doch würde Google in Deutschland derzeit Ärger mit dem Kartellamt bekommen, wenn es diejenigen Verlage, die über die VG Media ihr Leistungsschutzrecht geltend machen, komplett aus seinem Angebot auslisten würde. Das würde als Missbrauch der Markmacht gewertet, da Google rund 90 Prozent des Suchmaschinenmarktes dominiert. So hatte das Bundeskartellamt die verkürzte Darstellung von Inhalten als zulässig erklärt, um mögliche finanzielle Ansprüche der Verlage abzuwehren, jedoch gleichzeitig erklärt: "Google darf aber auch nicht weiter gehen, als dafür erforderlich."

Pläne nicht nur gegen Google gerichtet

Trotz dieser eindeutigen Zielrichtung behauptete Oettinger: "Um es ganz klar zu sagen: Der Gesetzgebungsvorschlag, den wir im September offiziell vorstellen werden, richtet sich nicht primär gegen Google". Er fügte etwas krpytisch hinzu: "Auch iPhone, Tablets oder Facebook bieten längst News Feeds an." Beinahe täglich kämen neue innovative Modelle hinzu. "Wir wollen die Verlage mit dem Leistungsschutzrecht nicht zuletzt gegenüber diesen neuen Anbietern stärken."

Nutzer dürfen Links nur noch kurz anreißen 
  1. 1
  2. 2
  3.  


Anzeige
Top-Angebote
  1. 99,99€ (versandkostenfrei)
  2. (u. a. 32 GB 6,98€, 128 GB 23,58€)
  3. 54,99€
  4. 59,99€

Yian 13. Sep 2016

Er tut das für die Smartphone-Jammerer jenseits der 35 Jahre alt. Zu überheblich, um noch...

Yian 13. Sep 2016

So sehen sie also aus, die Totengräber von allem was gut ist. Am Ende feiern Sie feiste...

Squirrelchen 11. Sep 2016

Klar, ganz eindeutige: http://www.alexa.com/siteinfo/bild.de

Seismoid 10. Sep 2016

Sie sind doch dann immer noch frei verbreitbar - nur nicht kostenfrei. Im konservativen...

Seismoid 10. Sep 2016

In ¤uro natürlich. So doof ist selbst der Oettinger dann doch nicht, wenns um die...


Folgen Sie uns
       


Samsung Galaxy S10 Plus - Test

Das Galaxy S10+ ist Samsungs neues, großes Top-Smartphone. Im Test haben wir uns besonders die neue Dreifachkamera angeschaut.

Samsung Galaxy S10 Plus - Test Video aufrufen
Flugzeugabsturz: Boeing 737 MAX geht wegen Softwarefehler außer Betrieb
Flugzeugabsturz
Boeing 737 MAX geht wegen Softwarefehler außer Betrieb

Wegen eines bekannten Softwarefehlers wird der Flugbetrieb für Boeings neustes Flugzeug fast weltweit eingestellt - Die letzte Ausnahme war: die USA. Der Umgang der amerikanischen Flugaufsichtsbehörde mit den Problemen des neuen Flugzeugs erscheint zweifelhaft.

  1. Boeing Rollout der neuen 777X in wenigen Tagen
  2. Boeing 747 Der Jumbo Jet wird 50 Jahre alt
  3. Lufttaxi Uber sucht eine weitere Stadt für Uber-Air-Test

Trüberbrook im Test: Provinzielles Abenteuer
Trüberbrook im Test
Provinzielles Abenteuer

Neuartiges Produktionsverfahren, prominente Sprecher: Das bereits vor seiner Veröffentlichung für den Deutschen Computerspielpreis nominierte Adventure Trüberbrook bietet trotz solcher Auffälligkeiten nur ein allzu braves Abenteuer in der deutschen Provinz der 60er Jahre.
Von Peter Steinlechner

  1. Quellcode Al Lowe verkauft Disketten mit Larry 1 auf Ebay
  2. Wet Dreams Don't Dry im Test Leisure Suit Larry im Land der Hipster
  3. Life is Strange 2 im Test Interaktiver Road-Movie-Mystery-Thriller

Fido-Sticks im Test: Endlich schlechte Passwörter
Fido-Sticks im Test
Endlich schlechte Passwörter

Sicher mit nur einer PIN oder einem schlechten Passwort: Fido-Sticks sollen auf Tastendruck Zwei-Faktor-Authentifizierung oder passwortloses Anmelden ermöglichen. Golem.de hat getestet, ob sie halten, was sie versprechen.
Ein Test von Moritz Tremmel

  1. E-Mail-Marketing Datenbank mit 800 Millionen E-Mail-Adressen online
  2. Webauthn Standard für passwortloses Anmelden verabschiedet
  3. Studie Passwortmanager hinterlassen Passwörter im Arbeitsspeicher

    •  /